Schwarzbuch 25/26 – 11 Fälle aus BW
Der Bund der Steuerzahler hat sein neues Schwarzbuch veröffentlicht. Insgesamt elf Fälle aus Baden-Württemberg werden dort gelistet.
Bund der Steuerzahler BW e.V.: Die öffentliche Verschwendung 2025/26, Meldung vom 30.09.2025
Natürlich freut sich niemand – auch keine Kommune – , im Schwarzbuch aufzutauchen. Und natürlich gibt es manches Mal unterschiedliche Sichtweisen auf Dinge. Gleichwohl ist das Schwarzbuch eine mehr als nur wichtige Publikation. Allein die Möglichkeit, dass man bei Verschwendung im Schwarzbuch aufgenommen wird, dürfte einen bremsenden Effekt auf eben diese haben (Präventionsfunktion).
Steuerzahler dürfen natürlich wirtschaftliches Verhalten verlangen. § 77 Abs. 2 Gemeindeordnung BW ist hier eindeutig: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Und bereits das HGrG definiert in § 6 Abs. 1 HGrG: „Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Wirtschaftliches Verhalten ist eine Voraussetzung für die Orientierung an der ökonomischen Schutzfunktion. Insofern ist es gut, wenn die Einhaltung dieses Grundsatzes von einer kritischen Öffentlichkeit hinterfragt wird.