Aufwand- und Verbrauchsteuern der Stadtkreise
Städte und Gemeinden erheben nach § 9 Abs. 3 KAG eine Hundesteuer. In den Grenzen des § 9 Abs. 4
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WeiterlesenBei den Sachinvestitionen der Kernhaushalte entfällt auf die baden-württembergischen Kommunen im Jahr 2024 mit 625 Euro je Einwohner der zweithöchste
WeiterlesenEinen knappen Monat (26. Februar bis 21. März 2025) hatten die Bürger der Stadt Heidelberg Gelegenheit, über ein Formular auf
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WeiterlesenDie Hundesteuer ist eine klassische Kommunalsteuer. Nach § 9 Absatz 3 KAG BW erheben Gemeinden eine Hundesteuer. Alle neun Stadtkreise
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