Hundesteuersätze in den Stadtkreisen
Die Hundesteuer ist eine klassische Kommunalsteuer. Nach § 9 Absatz 3 KAG BW erheben Gemeinden eine Hundesteuer. Alle neun Stadtkreise in Baden-Württemberg erheben insofern Hundesteuern. Dabei gibt es Unterschiede in den Steuersätzen.
Stadtkreis | Steuersatz 1. Hund | Steuersatz 2. Hund ff. | Steuersatz Gefährlicher Hund |
Stadt Baden-Baden | 110 € | 220 € | 600 € |
Stadt Freiburg im Breisgau | 120 € | 240 € | kein Sondersatz |
Stadt Heidelberg | 108 € | 216 € | kein Sondersatz |
Stadt Heilbronn | 110 € | 240 € | 300 € |
Stadt Karlsruhe | 132 € | 132 € | kein Sondersatz |
Stadt Mannheim | 108 € | 216 € | 648 € |
Stadt Pforzheim | 120 € | 240 € | 600 € |
Stadt Stuttgart | 108 € | 216 € | 612 € |
Stadt Ulm | 108 € | 216 € | kein Sondersatz |
Tabelle: Steuersätze nach Hundesteuersatzungen der Stadtkreise, Erhebung am 27. Mai 2025
Quelle: Ergebnisse nach Internetrecherche am 27. Mai 2025 mit Zugriff auf nachfolgende Satzungen: https://www.baden-baden.de/mam/files/stadt/haushalt/09_04_hundesteuersatzung.pdf; https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/daten/ortsrecht/23%20Kommunalabgaben/OrtsR_23_01_03.pdf; https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg2021/get/documents_E-1598075421/heidelberg/Objektdatenbank/30/PDF/30_pdf_ortsr_2-3_Hundesteuersatzung.pdf; https://www.heilbronn.de/fileadmin/daten/stadtheilbronn/formulare/rathaus/stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9_3_Satzung_ueber_die_Erhebung_der_Hundesteuer.pdf; https://www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltung_und_Stadtpolitik/Stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9-3_Hundesteuersatzung.pdf; https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-05/s02-04_0.pdf; https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-1.pdf; https://www.stuttgart.de/medien/ibs/9-2.pdf https://www.ulm.de/-/media/ulm/zdv/downloads/satzungen/oeffentliche-finanzwirtschaft/9-03-satzung-ber-die-erhebung-von-hundesteuer.pdf?rev=183912f6ddf844edaab6ce1ecd56e09e&hash=5722E6C675F22DB99283C00B88250C24
Das größte Aufkommenspotential dürfte insbesondere beim ersten Hund liegen. Hier hat die Stadt Karlsruhe mit 132 Euro den höchsten Steuersatz unter den Stadtkreisen. Gleichzeitig gibt es in Karlsruhe jedoch keinen Sondersatz für zwei und mehr Hunde, wie in den anderen Stadtkreisen. Das wird aufkommensschmälernd wirken. Einen Sondersteuersatz für gefährliche Hunde kennen fünf der neun Kreisfreien – in Mannheim ist er mit 648 Euro derzeit unten den Stadtkreisen am höchsten.
Angesichts der aktuell hohen Konsolidierungsbedarfe ist davon auszugehen, dass Kreisfreie und Kreisangehörige perspektivisch kleinere Konsolidierungspotentiale auch über die Hundesteuer erschließen. Kleine Gemeindesteuern wie die Hundesteuer können (bei entsprechenden Präferenzen oder Konsolidierungsnotwendigkeiten) einen kleinen Beitrag zur Konsolidierung leisten – gerade, wenn die letzte Satzungsaktualisierung ggf. schon einige Jahre zurückliegt.
Entscheidend ist hier auch die Fallzahl der vor Ort gemeldeten Hunde – sie ist hin und wieder zu überprüfen. Und zwar insbesondere dann, wenn die eigene Quote am unteren Ende der Spannweite im Vergleich zu anderen Kommunen rangiert. Das kann auf nicht angemeldete Hunde hindeuten.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht die Hundesteuer kritisch und setzt sich für eine Abschaffung ein: „Es handelt sich um eine Bagatellsteuer, deren Aufwendungen in keinem akzeptablen Verhältnis zu den Einnahmen stehen. Mit Blick auf den sich noch weiter verschärfenden Personalmangel in den Kommunalverwaltungen bietet die Abschaffung der Hundesteuer die Chance, frei werdendes Fachpersonal für dringlichere Aufgaben einzusetzen.“
In der BdSt e.V.-Tabelle mit den höchsten Hebesätzen zum ersten Hund im Jahr 2024 taucht mit Tübingen nur eine baden-württembergische Stadt auf. In Tübingen liegt der Hebesatz für den Ersthund aktuell bei 144 Euro. In der BdSt e.V.-Tabelle mit den höchsten Hebesätzen für den gefährlichen Hund im Jahr 2024 tauchen mehrere baden-württembergische Kommunen auf – an der Spitze in Baden-Württemberg liegt dabei Ludwigsburg mit 936 Euro. Bei mehr als einem gefährlichen Hund erhöht sich der Hebesatz in Ludwigsburg sogar noch einmal.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.: Hundesteuer – Was Ihr Hund in dieser Gemeinde kostet
Stadt Tübingen: Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer
Stadt Ludwigsburg: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg