Steuern, kommunale
Kommunalsteuern fallen wie Gebühren und Beiträge unter den Begriff der Abgaben. Steuern sind in § 3 Abgabenordnung geregelt. Sie werden allen, die den jeweiligen Tatbestand erfüllen, auferlegt und erfordern keine Gegenleistung. Nach Artikel 73 Abs. 2 LV haben Gemeinden und Kreise das Recht, eigene Steuern und andere Abgaben nach Maßgabe der Gesetze zu erheben.
Bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer handelt es sich um Realsteuern (§ 3 Abs. 2 Abgabenordnung).
Die §§ 9, 10 KAG regeln die Gemeinde- und Kreissteuern. So erheben nach § 9 Abs. 3 KAG etwa die Gemeinden eine Hundesteuer, Stadt- und Landkreise können nach § 10 Abs. 2 KAG eine Jagdsteuer erheben.
Beispiele für Kommunalsteuern: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, Verpackungssteuer.