Abgaben, kommunale

Kommunalabgaben sind Abgaben, die von den Städten, Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (vgl. § 1 KAG). Sie unterteilen sich in Kommunalsteuern, Gebühren und Beiträge. Nach Artikel 73 Abs. 2 LV Die haben Gemeinden und Kreise das Recht, eigene Steuern und andere Abgaben nach Maßgabe
der Gesetze zu erheben.