Beiträge, kommunale

Beiträge fallen wie Steuern und Gebühren unter den Begriff der Abgaben. Beiträge sind einmalige Geldleistungen, die zur Deckung des Aufwands für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Erschließungsanlage von denjenigen erhoben werden, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtung bzw. Anlage einen (wirtschaftlichen) Vorteil nicht nur vorübergehender Art bietet. Der Beitrag ist also die Gegenleistung für einen Sondervorteil. Es ist hierbei nicht notwendig, dass der Beitragspflichtige die Vorteile tatsächlich wahrnimmt, es genügt bereits die Möglichkeit hierzu.

Beispiele: Erschließungsbeiträge, Anschlussbeiträge (z.B. Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge)