Nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Der öffentlichen Wasserversorgung ist daher höchste Priorität einzuräumen. Nach § 1 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz BRD (WHG) ist die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) insofern eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.
Kommunen (auch in Baden-Württemberg) müssen sich auf Zeiten einstellen, in denen Wasser nicht mehr in unbegrenzter Menge ohne weiteres verfügbar sein könnte. Baden-Württemberg erlebt in diesem Jahr merkliche Hitzewellen. Das hat in Kombination mit einer nicht ausreichenden Regenmenge Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wasser. Dabei gilt Deutschland insgesamt noch als wasserreiches Land. Selbst im Ländle verschärfen die in den letzten Jahren häufiger hervortretenden Wetterextreme allerdings die Lage – einzelne Beispiele:
- Längere Hitzeperioden erhöhen den Wasserbedarf von Menschen, Tieren und Pflanzen. Hierdurch kam es mancherorts zu Versorgungsengpässen und Nutzungskonflikten rund um die (Trink-)Wasserversorgung kommen.
- Angesichts von regionalen Wasserknappheiten ist eine zeitweise Notversorgung der Bevölkerung/Alternative Wasserversorgung zu sichern. Dazu gehört das prüfen, ob zusätzliche Wasserspeicherkapazitäten (vor Ort) in Form von Trinkwasserbrunnen, geschaffen werden müssen. Selbiges gilt für den Aus- und Neubau von Wasserspeichern als Ergänzung zu naturbasierten Lösungen.
- Bei oberflächennahen Quellen können bei längeren Trockenphasen das Wasser ausbleiben, die Wassermenge zurückgehen oder die Quelle sogar komplett versiegen (Ausbleiben der Wasserschüttung). Es bedarf insofern einer Alternativversorgung mit Wasser. Flüsse, Bäche und Seen, die austrocknen oder kippen, stehen ebenfalls nicht für die Versorgung zur Verfügung. Artensterben (z.B. im Fischbesatz) kann ebenfalls ein Thema werden.
- Wasserknappheit und niedrige Wasserpegel haben Auswirkungen auf die Schifffahrt (weniger und häufigere Fahrten; alternative Transportwege)
- Land- und Forstwirtschaft sowie die Energiewirtschaft sind ebenso betroffen. Mit langanhaltender Hitze und Dürre steigt die Gefahr von Wald- und Flächenbränden (durch fahrlässige Brandstiftung). Das impliziert Löschwasserbedarfe. Selbst Verdurstung im Wildbestand kann ein Thema werden. Mit Blick auf die Landwirtschaft sind Landnutzungsformen (auch für die Erntesicherheit) zu überprüfen (für den Wasserhaushalt günstige Kulturen (ökologischer Landbau, Anpassung Flurstrukturen, Moorwiedervernässung)).
- Eine dichte Bebauung mit hohem Versieglungsgrad und geringer Begrünung führen bei langanhaltenden hohen Temperaturen zu Hitzestaus/Aufheizungen (Hitzeinseln). Ausreichend entsiegelte Flächen sowie an die Hitze/Dürre angepasste kommunale Grünflächen (Hitze- und trockenheitstolerante Pflanzen und Bäume, die wenig Wasser benötigen) sind erforderlich. Beides reduziert den Wasserbedarf. Gleichzeitig müssen Freiluftschneisen (ohne Barrieren) trotz Innenverdichtung freigehalten werden. Die Thematik kann sich bis hin zu Botanischen Gärten oder kommunalen Zoos erstrecken.
- Interessant ist das Schwammstadtprinzip. Grün- und Wasserflächen, Parkanlagen oder auch Kleingärten beugen Überhitzung vor (auch Naherholungseffekt). Dach- und Fassadenbegrünungen fördern Biodiversität und haben positiven Einfluss auf das Mikroklima/Abmilderung Temperaturspitzen Gerade Dachbegrünungen wirken dem Wärmeinseleffekt entgegen und nutzen der Regenwasserrückhaltung. Indem der oberirdische Wasserabfluss zeitlich verzögert wird, verhindern sie die Überlastung der kommunalen Entwässerung. Zudem kommt es durch die Verdunstung und die Pflanzenaufnahme des Regenwassers zu einer Verringerung der Gesamtabflussmenge. Bislang wird Regenwasser in zahlreichen Kommunen noch zu oft abgeleitet. Hierdurch versickert und verdunstet es selten. Durch eine diesen Effekt berücksichtigende Stadtentwicklung (Wasserrückhalt, Speicherung in der Fläche) kann Regenwasser gezielt zur Kühlung und Bewässerung von Grünflächen beitragen (Intelligentes Abwasser- und Regenwassermanagement und hieraus angepasste Stadtentwicklung/Bauleitplanung).
Da die Lufttemperatur perspektivisch weiter ansteigt, wird mehr Wasser entzogen. Die höheren Temperaturen verbrauchen Wasser durch Verdunstung, aber auch durch die längere Wachstumsperiode der Pflanzen, in der diese transpirieren/Wasser verdunsten. Durch Verdunstung verliert der Boden in Trockenheitsphasen mehr Wasser als durch Niederschläge wieder zurückkommen. Dazu gehört, dass bei Trockenheit Böden stärker verdichtet werden – selbst wenn Regen fällt, hat das oft nur einen kurzen Effekt. Das Regenwasser versickert kaum, sondern fließt direkt auf der Oberfläche wieder ab. Wasserknappheiten könnten zunehmend zum Problem werden. Bei langanhaltenden Hitze- und Dürreperioden sind Wassermangelsituationen denkbar. Nutzungskonflikte, etwa in Bezug auf die private Trinkwassernutzung (Befüllen von Pools und dergleichen oder das Bewässern von Gärten, Autowäschen usf.), sind wahrscheinlich. Corona hat hier einen Beitrag geleistet – durch die Pandemie gab es einen Impuls Pools in die eigenen Gärten zu stellen, die heute noch bestehen.
Außerdem nehmen durch die Erhitzung/Dürreperioden umgekehrt auch Starkregen bis hin zu Hochwasserereignissen zu. Trifft viel Wasser auf versiegelte oder ausgetrocknete Flächen, kann es nicht ins Grundwasser sickern. Ein großer Teil des Regens geht verloren und landet z.B. in Abwassersystemen. In Summe führt die Erwärmung zu weniger verfügbarem Oberflächenwasser und weniger Grundwasserneubildung, heizt die Wasserknappheit also an.
Mit dem Anstieg der Zahl der heißen Tage (Temperaturen von über 30 Grad) werden die Spitzen im Wasserverbrauch größer. Leitungen, Pumpen und Behälter sind jedoch auf eine bestimmte Spitzenleistung ausgelegt. KI kann vereinzelt helfen (Wetter vorhersagen, um Pumpen entsprechend auszurichten).
Nach einem im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU – der Interessenverband vertritt etwa 90 Prozent der Trinkwasserversorger und 45 Prozent der Abwasserentsorger) erstellten Studie aus dem Jahr 2025 kommen auf die kommunale Wasserwirtschaft in den nächsten 20 Jahren rund 800 Milliarden Euro an Investitionskosten zu (wobei etwa 65 Prozent auf die Abwasserentsorgung und 35 Prozent auf die Trinkwasserversorgung entfallen). Sie seien nach dem Gutachten notwendig, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Bereits heute investiere die Branche nach dem Gutachten jährlich 10 Milliarden Euro, um ihre Netze und Anlagen zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Somit müssten die Investitionen auf durchschnittlich 40 Milliarden Euro pro Jahr steigen.
Studie im Auftrag des VKU: Investitionsbedarf in der (Ab-)Wasserwirtschaft
Rational ist, dass die Ab-(Wasserwirtschaft) die Erneuerung und Instandhaltung ihrer Systeme langfristig plant. Dabei berücksichtigt sie sinnvollerweise die Veränderungen der Rahmenbedingungen. Infrastrukturen sind für länger anhaltende Trockenphasen und häufigere Starkregenereignisse anzupassen.
Die Nationale Wasserstrategie sieht ebenfalls die Anpassung des Wassernetzes an den Klimawandel als eines der wichtigsten Ziele. Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird die Thematik ebenfalls auf S. 41 gewürdigt. “Klimawandel, Trockenheit, Wasserknappheit sowie Starkregenereignisse und Hochwasser sind Herausforderungen in der Wasserwirtschaft. Deshalb setzen wir priorisierte Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie um und entwickeln sie gemeinsam mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiter. Wir wollen die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung fördern und sie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestalten. […] Wir setzen unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und der Verhältnismäßigkeit auf das Verursacherprinzip. […] Wir prüfen die bessere Finanzierung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen.“
Bundesumweltministerium: Nationale Wasserstrategie
Speziell für das Ländle untersucht der Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg, wie die öffentliche Wasserversorgung für die Folgen des Klimawandels gewappnet ist und wie sie sich zukunftsfähig aufstellen muss. Im aktuellen Landes-Koalitionsvertrag wird die Thematik ebenfalls auf S. 58 f. gewürdigt: „Klimaerwärmung und Extremwetter belasten die Wasserversorgung zunehmend. Wir wollen die Resilienz und Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung im Land stärken, damit auch zukünftig Trink- und Brauchwasser zuverlässig und in guter Qualität zur Verfügung steht. Die Hoheit über das Trinkwasser muss klar bei den Kommunen bleiben. Wir haben das Ziel, dass jede Kommune ihren Wasserbedarf auch im Krisenfall vollständig aus einer alternativen Wasserversorgung decken kann. […] Wir wollen die Vernetzung von Insellösungen und kommunalen Zweckverbände fördern und diese so zu dezentralen, resilienten Versorgungssystemen weiterentwickeln. Wir sorgen für mehr Tempo beim Bau neuer Hochwasserrückhaltebecken und Dämme. Hochwasserschutz hat für uns Vorrang. Er ist insbesondere dort, wo Leib und Leben in Gefahr sind und große Sach- und Vermögensschäden drohen, prioritär gegenüber anderen Schutzgütern. Wir wollen unsere Gewässer fit für die Zukunft machen, indem wir Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung verbinden und Maßnahmen synergetisch umsetzen. Wir wollen die Messnetze weiter ausbauen, um valide Daten für den Hoch- und Niedrigwasserfall zu erhalten. Wir werden unsere Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen unterstützen. Wassermangel kann durch frühzeitiges Handeln vermieden werden. Innovative Nutzungskonzepte in der Landwirtschaft treiben wir voran, um die Ernährungssouveränität zu sichern. Wir wollen die dezentrale Wasserrückhaltung fördern, den Datenaustausch der Akteure ermöglichen und Brauchwasser wie Regenwasser nutzen. Niederschlagswasser soll nachhaltiger genutzt werden, zum Beispiel durch Zisternen. Wir wollen die Strategie zum urbanen Wasserressourcenmanagement weiter entwickeln und Grün- und Wasserflächen im ganzen Land vorantreiben. Zudem unterstützen wir insbesondere Schwammstadtprojekte mit integralen und innovativen Lösungen für dicht besiedelte Bestandsgebiete. […] Wir wollen weiter Vorreiter bei der vierten Reinigungsstufe sein und treiben die Ausweitung weiter voran. Dabei achten wir auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit bei der Finanzierungsverantwortung. […]“
Umweltministerium BW: Masterplan Wasserversorgung
Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2026
Alle staatlichen Ebenen scheinen die Herausforderungen der Ab-(Wasserwirtschaft) im Blick zu haben. Gleichwohl liegt die öffentliche Wasserversorgung und -entsorgung in Baden-Württemberg nach den §§ 50, 56 Wasserhaushaltsgesetz BRD in Verbindung mit den §§ 44, 46 Wassergesetz BW im Rahmen der sogenannten Daseinsvorsorge in der Verantwortung der Gemeinden.
Die öffentliche Wasserversorgung steht im Land vor enormen Herausforderungen. Der landesweite Klimacheck im Rahmen des Projekts Masterplan Wasserversorgung hat ergeben, dass im Jahr 2050 bei rund 50 Prozent der Kommunen während langanhaltender Hitze- und Trockenperioden mit signifikanten Defiziten bei der Deckung des Spitzenbedarfs an Trinkwasser gerechnet werden muss – wenn diese keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreifen.
Investitionsbedarfe, wie sie u.a. nach o.g. Gutachten des VKU genannt wurden, sind im Bereich der Ab-(Wasserwirtschaft) auch im Ländle vorhanden. Die Investitionen werden sich auch auf die Entgelte für Bürger und Wirtschaft auswirken. Allerdings werden die Kosten über die Nutzungsdauer der Anlagen und Netze abgeschrieben und bestenfalls von allen Nutzern der Infrastruktur verursachungsgerecht getragen, sodass die Kunden jährlich nur einen Teil der Investitionen tragen (Äquivalenzprinzip). Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind grundsätzlich nutzerfinanzierte Leistungen der Daseinsvorsorge. Und § 6a Abs. 1 WHG sieht bei Wasserdienstleistungen den Grundsatz der Kostendeckung explizit vor. Daneben regelt die Vorschrift, dass angemessene Anreize zu schaffen sind, Wasser effizient zu nutzen. Hier kommt wiederum die Kostendeckung zum Tragen – besonders auch in Kombination mit § 6 Abs. 1 WHG, nach dem Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften sind. Denn es gibt kaum etwas weniger Nachhaltigeres als eine nicht-kostendeckend kalkulierte Wassergebühr. Letztere erhöht die Verbrauchsmenge, weil der Verbrauch weniger stark im Geldbeutel der Konsumenten gespürt wird. Kostendeckung ist also dringend im Sinne der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches geboten. „Politische Preise und Erwägungen“ bei der Wassergebühr sind in keiner Weise nachhaltig und akzeptabel. Letztlich führen sie zu einer Belastung der allgemeinen Deckungsmittel und zu vermeidbaren Trinkwasserverbrauchssteigerungen, weil der marktliche Steuerungseffekt durch die monetäre Belastung der Wassernutzer verlorengeht. Die Allgemeinheit zahlt dann für die Verschwendung Einzelner.
In jedem Fall gewinnen ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser, Investitionen in eine resiliente Wasserversorgung sowie eine vorsorgende kommunale Planung zunehmend an Bedeutung. Ein Beitrag dazu kann der Start oder die Weiterentwicklung eines Kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes sein.
Wasser
Speziell zum Trinkwasser kann im Kommunalhaushalt ein ohnehin vielerorts bestehendes Produkt Wasser im Sinne eines Nachhaltigkeitshaushaltes weiterentwickelt werden, mit dem der Verbrauch in Übereinstimmung mit dem Ziel der Finanziellen Leistungsfähigkeit gezielt gesteuert (reduziert; bei zunehmender Hitze zumindest im Anstieg gebremst) werden kann. Auf diese Weise kann Einfluss auf die Verbräuche genommen werden.
Konkret können in einem solchen Produkt z.B. einschlägige SDG-Indikatoren ohne jedweden Erhebungsaufwand (also vom Typ 1) mit einem Indikator zur Finanziellen Leistungsfähigkeit kombiniert werden, etwa der Frage der Kostendeckung beim Wasser. Damit wird auch klar, dass hier mit „grünen Ideen schwarze Zahlen“ realisiert werden können.
Exemplarische Darstellung des Kopf- und Indikatoren-Teils eines Produktes Wasser im Kommunalhaushalt einer baden-württembergischen Kommune im Kontext eines Nachhaltigkeitshaushaltes
[Eigene Darstellung]

Die SDG-Indikatoren vom Typ 1 (auch die beiden exemplarisch in obenstehender Grafik genannten) stehen für alle baden-württembergischen Kommunen ab 5.000 Einwohnern über den Wegweiser Kommune kostenlos zum Abruf bereit (teils schon jetzt in einer Zeitreihe, teils im Aufbau). Durch interkommunalen Vergleich kann so herausgefunden werden, wo die Reduzierung des Trinkwasserverbrauches besonders gut funktioniert. Das befördert das Lernen vom Anderen.
Indikatoren haben zusätzlich eine Lenkungsfunktion. Indem sie regelmäßig erhoben und im Haushalt berichtet werden, prägen sie den Fokus innerhalb der Verwaltung. Was gemessen wird, wird auch gesteuert. Indikatoren bestimmen, worauf die Aufmerksamkeit fällt, und wirken dadurch auf das Handeln zurück.
Wer also ein derartiges Produkt im Kommunalhaushalt verankert, befördert zugleich zwei wesentliche Ziele: Die Reduzierung der Trinkwassermenge und die vielerorts aktuell dringend notwendige Haushaltskonsolidierung. Das alles ist heute schon ohne weiteres auf Grundlage der Rechtsregelungen in BW möglich: Man muss es nur tun.
Die Bergung dieser äußerst niedrig hängenden Frucht zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs und zur Haushaltskonsolidierung steht im Übrigen in völligem Übereinklang mit Artikel 20a Grundgesetz (GG): „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die 1994 eingeführte und 2002 weiterentwickelte Norm bildet die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage für Umwelt, Natur und Klimaschutz in Deutschland. Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung, die zwar keine subjektiven Rechte begründet, jedoch als objektive Wertentscheidung in sämtliche Bereiche der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung hineinwirkt. Staat und Kommunen sind verpflichtet, sowohl vorsorgende als auch nachsorgende Maßnahmen zu ergreifen, um langfristige ökologische Stabilität und Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. Die inhaltliche Reichweite des Artikel 20a GG umfasst die klassischen Umweltgüter wozu auch explizit das Wasser gehört.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist auch in Baden-Württemberg seit 1995 in der Landesverfassung verankert. In Artikel 3a Landesverfassung BW heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Abwasser
Speziell zum Abwasser bietet sich im Kommunalhaushalt ebenfalls die Weiterentwicklung eines ohnehin vielerorts bestehenden Produktes Abwasser im Sinne eines Nachhaltigkeitshaushaltes an.
Konkret können in einem solchen Produkt z.B. einschlägige SDG-Indikatoren ohne jedweden Erhebungsaufwand (also vom Typ 1) mit einem Indikator zur Finanziellen Leistungsfähigkeit kombiniert werden, etwa der Frage der Kostendeckung beim Abwasser. Damit wird auch klar, dass hier ebenfalls „mit grünen Ideen schwarze Zahlen“ realisiert werden können. Die Berücksichtigung des landespolitischen Ziels (s. Koalitionsvertrag) zur Ausweitung der vierten Reinigungsstufe ist ebenfalls integrierbar
Abb.: Exemplarische Darstellung des Kopf- und Indikatoren-Teils eines Produktes Abwasser im Kommunalhaushalt einer baden-württembergischen Kommune im Kontext eines Nachhaltigkeitshaushaltes
[Quelle: Eigene Darstellung]

