Kreisumlagehebesätze im Jahr 2026
Landkreise erzielen keine eigenen größeren Steuererträge. Sie erbringen als Gemeindeverbände aber dennoch öffentliche Leistungen. Hierfür und soweit ihre sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen, erhalten sie einen Ausgleich von den kreisangehörigen Kommunen (siehe § 49 Abs. 2 Landkreisordnung für Baden-Württemberg). Bei diesem Ausgleich handelt es sich um die Kreisumlage.
Für die Landkreise handelt es sich bei der Kreisumlage um einen Ertrag, bei den Kreisangehörigen um einen im Aufwandmix nicht zu vernachlässigenden Aufwand. Die Kreisumlage wird vom Kreistag beschlossen. Bei ihrer Festsetzung ist die Leistungsfähigkeit der Kreisangehörigen zu beachten.
Nach Meldung des Statistischen Landesamtes haben 24 von 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ihre Kreisumlagehebesätze für das Jahr 2026 erhöht, bei nur zwei Landkreisen fand eine Reduzierung statt. Der durchschnittliche gewogene Kreisumlagehebesatz erhöhte sich zum Vorjahr auf 34,27 Prozent (+1,14 Prozentpunkte).
Innerhalb von BW sind die Kreisumlagehebesätze äußerst unterschiedlich. Das kann unterschiedlichste Gründe haben (Leistungsfähigkeit und Aufgabenportfolio der Kreise, Aufgabenverteilung im Gesamtkreis, bevölkerungsstrukturelle Ursachen).

Abb. Kreisumlagehebesätze 2025 und 2026 in Prozent
Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Statistisches Landesamt BW: Kreisumlagehebesätze und -aufkommen, Tabelle 79100-0008 online abgerufen; in Prozentwerten werden die 26-Werte ausgewiesen
