Haushaltspläne in großen Kommunen online, Nachholbedarf bei den Kleineren
Der Haushaltsplan ist der Hauptkontrakt zwischen Politik und Verwaltung. Er ist ein politisches Programm in Zahlen (politische Programmfunktion). Das politisch Gewollte wird sichtbar und mit Zahlen unterlegt. Daneben erfüllt der Haushaltsplan weitere wichtige Funktionen (sog. Budgetfunktionen, Definition unter haushaltssteuerung.de).
Die Online-Stellung des Haushaltsplanes ist ein probates Mittel, um das Werk (dauerhaft und kostengünstig) – gerade im Unterschied zu einer tageweisen Auslegung in der Verwaltungsstelle – einer möglichst breiten Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen. Auf diese Chance sollte daher keine Kommune verzichten.
Die Mehrzahl der Kommunen in Baden-Württemberg haben das erkannt – teilweise stellen sie neben dem aktuellen Haushaltsplan auch Vorgängerversionen und etwaige Nachtragshaushalte im Internet ein. Weitere einschlägige Informationen zu den Kommunalfinanzen werten das Informationsangebot mancherorts zusätzlich auf:
- Eckdatenlisten, Präsentationen, Kurzfassungen, Broschüren oder Flyer zum Haushaltsplan
- Interaktive Haushalte
- Haushaltsanträge und Haushaltsreden – zuweilen sogar als youtube-Angebot wie z.B. in Hemmingen
- Haushaltszwischenberichte
- Ansprechpartner zum Haushalt (aus dem Fachbereich Finanzen)
- Strategische Finanzziele gemäß Gemeindeleitbild, wie z.B. in Eggenstein-Leopoldshafen
- Jahresabschlüsse, teils auch ältere Rechenschaftsberichte
- Beteiligungsberichte
- Eröffnungsbilanz
- Revisionsordnung
- Leitbild der Revision, wie z.B. in der Großen Kreisstadt Ludwigsburg
- Schlussberichte, Teilschlussberichte über die örtliche Prüfung
Zuweilen verzichten Kommunen darauf, für die Haushaltsinformationen eigene Unterseiten auf ihren Webpräsenzen einzurichten. Es spricht prinzipiell auch nichts dagegen Haushaltspläne in Ratsinformationssysteme oder Seiten/Datenbanken zu Öffentlichen Bekanntmachungen oder auch zum Ortsrecht einzustellen. Hier gilt es allerdings Dateinamen sinnstiftend zu vergeben und die Metadaten ordentlich und mit Logik zu pflegen. Dabei ist der potentielle Nutzer in den Fokus zu nehmen. Das schließt beispielsweise eine Sortierung oder Benennung nach Aktenzeichen und -nummern aus. Es bringt überhaupt nichts, alle möglichen Haushaltsdokumente in ein Ratsinformationssystem o.ä. einzustellen, wenn es für einen Interessierten nicht mit akzeptablem Aufwand möglich ist, gesuchte Dateien dort zu finden.
Ratsinformationssysteme schließen im Übrigen nicht aus, dass man den Haushaltsplan auf der eigentlich Webpräsenz leicht auffindbar macht. Ein Beispiel ist die Gemeinde Lenningen. Sie weist auf ihrer Webpräsenz unter der Rubrik „Zahlen & Daten“ explizit daraufhin, dass sich der Haushaltsplan im Ratsinformationssystem befindet. Daneben wird auch gleich ein Link zur Verfügung gestellt.
Unter kommunalfinanzen-bw.de sind die Haushaltspläne aller Kommunen verlinkt, die bei einer Recherche aufgefunden werden konnten. Vereinzelt wurden anstelle der Haushaltspläne auch nur die veröffentlichten Haushaltssatzungen publiziert. Sie wurden dann anstelle der Haushaltspläne verlinkt.
Insgesamt haben knapp 64 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg und damit die deutliche Mehrheit ihren Haushalt auf ihrer Webpräsenz eingestellt. Auffällig ist, dass insbesondere die großen Kommunen Haushaltspläne zum Online-Abruf bereitstellen. So stellen alle Landkreise, alle Stadtkreise und auch alle Großen Kreisstädte online Haushaltsinformationen bereit. Bei den kleinen Gemeinden ist das anders.
Unterschiede zeigen sich bei der Veröffentlichungsquote ebenfalls im Landkreisvergleich. In einzelnen Kreisen (Gesamtkreise, mithin Kreis und Kreisangehörige) haben nahezu alle Städte und Gemeinden sowie der Kreis selbst ihre Haushalte online gestellt. Am höchsten sind die Quoten in den drei geographisch nebeneinanderliegenden Gesamtkreisen Emmendingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar. In den Kreisen Rottweil und Schwarzwald-Baar gab es jeweils nur eine Gemeinde, die ihren Haushaltsplan nicht online angeboten hat.

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Onlinerecherche vom 1 bis zum 14. März 2025; bei den Quoten ist zu beachten, dass diese Tendenzaussagen treffen. Sie haben nicht die Qualität einer wissenschaftlichen Analyse. So wurde nicht nach der Aktualität des veröffentlichten Haushaltes recherchiert – teils sind neuere Haushaltspläne (noch) nicht publiziert. Zuweilen wurden Haushaltssatzungen verlinkt und in die Quote einbezogen, aber keine Haushaltspläne. Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Haushaltspläne bei der Recherche übersehen wurden.
Bemerkenswert ist der Main-Tauber-Kreis. Hier ist in nahezu keiner Kommune der Haushaltsplan prominent online eingebettet. Zwar finden sich möglichweise in Unterseiten zu öffentlichen Bekanntmachungen oder in Ratsinformationssystemen Informationen zu den Haushalten, mit wenigen gezielten Klicks ist aber der Hauptkontrakt zwischen Politik und Verwaltung in diesem Kreis in nahezu keiner Stadt oder Gemeinde online auffindbar.
Perspektivisch dürfte die Anzahl der Kommunen mit Online-Haushalten in Baden-Württemberg zunehmen. Zum einen steigt die Anzahl internetaffiner Einwohner auf der Zeitachse, zum anderen nimmt die Onlineaffinität in Verwaltungen zu und zum dritten begünstigt die Rechtslage das Online-Stellen von Haushaltssatzungen und -plänen. Nach § 83 Abs. 3 GemO ist die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans öffentlich bekannt zu machen. Und dies soll durch elektronische Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune oder der Körperschaft, der die Aufgaben im Wege einer Verwaltungsvereinbarung übertragen wurden, bewirkt werden. Anderenfalls ist die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen und danach bis zur öffentlichen Bekanntmachung der folgenden Haushaltssatzung zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der Bekanntmachung ist auf die jeweilige Möglichkeit zur Einsichtnahme hinzuweisen, im Fall der elektronischen Bereitstellung unter Nennung der genauen Internetadresse.