Kommunalfinanzthemen im Koalitionsvertrag
Grüne und CDU in BW haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Er enthält politische Ziele zu den Landesfinanzen (indirekt für Kommunen relevant) sowie zu kommunalfinanzrelevanten Themen selbst.
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Wesentliches (kommunalrelevantes) zu den Landesfinanzen
- Sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Haushaltsvorbehalt (S. 62 Koalitionsvertrag)
- Verzicht auf die Strukturkomponente der Schuldenbremse bei Aufstellung der Landeshaushalte (S. 144 Koalitionsvertrag)
Wesentliches zu den Kommunalfinanzen
- Installation einer Zukunftskommission mit den Kommunalen Landesverbänden sowie Vertretern der Landesregierung und den Regierungsfraktionen. Sie soll…
- Entscheidungen zu Umfang und Intensität der Aufgabenerfüllung auf den Weg bringen (S. 146 Koalitionsvertrag).Vorschläge für die Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips erarbeiten (S. 11 und S. 147 Koalitionsvertrag). Dabei soll der Katalog der Pflichtaufgaben systematisch überprüft werden (S. 77 Koalitionsvertrag).
- Einer Verständigung dienen, über den Umgang mit Mehrbelastungen, die Land und Kommunen durch Aufgabenmehrungen durch den Bund, europäische Vorgaben sowie gesellschaftliche und technologische Entwicklungen entstehen (S. 147 Koalitionsvertrag).
- Bis Ende 2026 soll ein „Zukunftsbündnis Land-Kommunen“ geschlossen werden. Im selben Zeitrahmen werden von der o.g. Kommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau, zur Standardanpassung und zur Aufgabenreduktion erarbeitet, welche anschließend politisch bewertet und in ein erstes Jahresentlastungsgesetz eingebracht werden (S. 10 f. und S. 147 Koalitionsvertrag).
- Zusagen (nicht mit Zahlen unterlegt) für eine substanzielle quotale Beteiligung des Landes an bestimmten kommunalen Soziallasten (Eingliederungshilfe, Schulbegleitungen an den SBBZ (S. 94 und S. 147 Koalitionsvertrag)
- Ermöglichen von mehr interkommunaler Zusammenarbeit, indem rechtliche und organisatorische Hürden abgebaut werden, um standardisierte, einfach nutzbare Kooperationsformen zu schaffen (S. 13 Koalitionsvertrag). Mittels gemeinsamer Nutzung von Leistungen, etwa über Shared-Service-Center (z. B. Rechnungswesen, Personal), soll eine fachliche Bündelung ermöglicht werden (S. 16 und S. 77 Koalitionsvertrag).
- Förderwesen
- Einführung einer einheitlichen, standardisierten Förderlogik mit zentraler Förderdatenbank unter vollständiger Digitalisierung des Förderwesens. Vorgesehen ist eine Reduzierung der Förderprogramme um „mindestens ein Drittel“ (S. 14 Koalitionsvertrag; auf S. 146 ist hingegen von einer Reduzierung der Förderprogramme um „mindestens die Hälfte“ die Rede. Hier wird ergänzt, dass die Programmmittel auf größere Programme oder in das Finanzausgleichsgesetz (FAG) überführt werden können).Die Verwendungsnachweisprüfung soll bei Förderprogrammen des Landes unterhalb des Schwellenwerts von 50.000 Euro ohne Vorlage von Belegen erfolgen. Bei Kommunen soll keine Verwendungsnachweisprüfung mehr stattfinden, es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass zur Überprüfung. (S. 14 und S. 45 f. Koalitionsvertrag). An anderer Stelle heißt es dazu, dass die Verwendungsnachweisprüfung unterhalb des Schwellenwerts von 50.000 Euro in der Regel ohne Vorlage von Belegen erfolgen soll. Bei Kommunen wird auf die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt bzw. der Rechtsaufsicht gesetzt. Gegenüber dem Land genügt eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Eine Verwendungsnachweisprüfung findet nur stichprobenhaft statt (S. 146 Koalitionsvertrag).Die für die Verkehrsinfrastruktur gegebene Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) soll finanziell auskömmlich ausgestattet und das Förderverfahren digitalisiert werden (S. 110 Koalitionsvertrag).Für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen über ein Finanzierungsgesetz für Investitionen, z. B. in die energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestands oder in Maßnahmen zur Energieeffizienz, Kommunen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden (eine Milliarde Euro über die Legislaturperiode hinweg). Die bisherigen Förderprogramme im Bereich des kommunalen Klimaschutzes sollen in diese „Klimamilliarde“ integriert werden (S. 61 Koalitionsvertrag).
- Förderprogramme des Landes sollen, wo möglich, messbare und klar definierte Wirkungsziele beinhalten. Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, sollen die Klimaschutzprogramme an ihrer Auswirkung auf die Reduktion von klimaschädlichen Gasen ausgerichtet werden (S. 146 Koalitionsvertrag).
- Der Rahmen für die Kreditaufnahme für Kommunen soll erweitert werden, wenn die zusätzlichen Kredite als Eigenkapital in Versorgungswerke für Strom, Wasser, Abwasser oder Wärme mit sicherer Aussicht auf Ertrag eingebracht werden (S. 64 Koalitionsvertrag). Bei der Genehmigung von kommunalen Haushalten sollen zukünftig bei Investitionen nicht nur die zu erbringenden Abschreibungen, sondern auch erzielbare Einsparungen (z. B. geringere Energiekosten und Aufwand für Erhalt) berücksichtigt werden (S. 147 Koalitionsvertrag).
- Kommunaler Finanzausgleich (S. 147 Koalitionsvertrag)
- Ein Absinken der kommunalen Finanzmasse soll nicht zugelassen werden
- Die Einführung eines konjunkturfesten, vollständig symmetrischen, automatischen Mechanismus im FAG wird geprüft
- In der Finanzmasse B soll der Ausgleichstock als eigenkapitalersetzendes Instrument für finanzschwache Kommunen gestärkt werden
- Schwimmbäder werden pauschaliert innerhalb des FAG honoriert.
- Gemeinden soll einen Verzicht auf die Erhebung der Grundsteuer A erleichtert werden, um damit auf aufwendige Verwaltung zu hohen Kosten bei wenig Ertrag verzichten zu können (S. 149 Koalitionsvertrag
Einordnungen kommunalfinanzaffiner Akteure
Bund der Steuerzahler BW e.V.: Koalitionsvertrag mit vielen positiven Impulsen, 6. Mai 2026
