HaushaltskonsolidierungNachhaltigkeit

Dem Wassermangel mit dem Kommunalhaushalt begegnen

Der Klimasachverständigenrat Baden-Württemberg (eingerichtet nach § 17 KlimaG BW) warnt nach Angaben des SWR vor steigendem Wassermangel: Da die Lufttemperatur immer weiter ansteigt, wird mehr Wasser entzogen. Durch Verdunstung verliert der Boden mehr Wasser, als durch Niederschläge wieder zurückkommen. Wassermangelsituationen könnten zunehmend zum Problem werden.

Meisoll, Astrid: Viele Kommunen haben nicht ausreichend Ersatz – Sicherung der Trinkwasserversorgung: Baden-Württemberg gründet Beirat, Meldung vom 12. Juni 2026

Landesrecht BW: Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg – KlimaG BW) vom 7. Februar 2023

Nach Angaben des Umweltministeriums BW hat der landesweite Klimacheck im Rahmen des Projekts Masterplan Wasserversorgung ergeben, dass im Jahr 2050 bei rund 50 Prozent der Kommunen ohne geeignete Gegenmaßnahmen während langanhaltender Hitze- und Trockenperioden mit signifikanten Defiziten bei der Deckung des Spitzenbedarfs an Trinkwasser gerechnet werden muss.

Umweltministerium BW: Masterplan Wasserversorgung – Strategie Sichere Wasserversorgung BW 2050, Meldung vom 12. Juni 2026

Die Beiträge dem Problem zu begegnen können viele Gesichter haben, z.B. Schwammlandschaften, Klimaschutz, Verschattungsinitiativen, Entsiegelung, Quellenerschließung usf.

Klar ist, dass Kommunen schon jetzt an vielen Stellen gefordert sind und künftighin noch stärker gefordert sein werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Beitrag dazu kann der Start oder die Weiterentwicklung eines Kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes sein. In einer Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung wurden dazu schon vor einiger Zeit ganz konkrete Produktblätter für die ökologische Nachhaltigkeitsdimension entwickelt. Sie können als Grundbaustein durch einzelne Kommunen genutzt und im Kontext der eigenen Steuerungsbedürfnisse entsprechend weiterentwickelt werden.

Gnädinger, Marc / Peters, Oliver (2023): Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt – SDG-orientierte Produkte im Rahmen des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements, Hrsg. Bertelsmann Stiftung: Analysen + Konzepte 2 (2023)

Speziell zum Trinkwasser kann im Kommunalhaushalt etwa ein ohnehin vielerorts bestehendes Produkt Wasser im Sinne eines Nachhaltigkeitshaushaltes weiterentwickelt werden, mit dem der Verbrauch in Übereinstimmung mit dem Ziel der Finanziellen Leistungsfähigkeit gezielt gesteuert (reduziert) werden kann. Auf diese Weise kann schon heute gezielt und transparent Einfluss auf die Verbräuche genommen werden.

Konkret können in einem solchen Produkt z.B. einschlägige SDG-Indikatoren ohne jedweden Erhebungsaufwand (also vom Typ 1) mit einem Indikator zur Finanziellen Leistungsfähigkeit kombiniert werden, etwa der Frage der Kostendeckung beim Wasser. Damit wird auch klar, dass hier mit grünen Ideen schwarze Zahlen realisiert werden können. Denn es gibt ja kaum etwas weniger Nachhaltigeres als eine nicht-kostendeckend kalkulierte Wassergebühr. Letztere erhöht die Verbrauchsmenge, weil der Verbrauch weniger stark im Geldbeutel der Konsumenten gespürt wird. Kostendeckung ist also dringend im Sinne der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches geboten.

Abb: Exemplarische Darstellung des Kopf- und Indikatoren-Teils eines Produktes Wasser im Kommunalhaushalt einer baden-württembergischen Kommune im Kontext eines Nachhaltigkeitshaushaltes

[Quelle: Eigene Darstellung]

Die SDG-Indikatoren vom Typ 1 (auch die beiden exemplarisch in obenstehender Grafik genannten) stehen für alle baden-württembergischen Kommunen ab 5.000 Einwohnern über das SDG-Portal kostenlos zum Abruf bereit (teils schon jetzt in einer Zeitreihe, teils im Aufbau) . Durch interkommunalen Vergleich kann so herausgefunden werden, wo die Reduzierung des Trinkwasserverbrauches besonders gut funktioniert. Das befördert das Lernen vom Anderen.

Wer also ein derartiges Produkt im Kommunalhaushalt verankert, befördert zugleich zwei wesentliche Ziele: Die Reduzierung der Trinkwassermenge und die vielerorts aktuell dringend notwendige Haushaltskonsolidierung. Das alles ist heute schon ohne weiteres auf Grundlage der Rechtsregelungen in BW möglich: Man muss es nur tun und realisiert damit ggf. einen Einstieg in einen weitergehenden Nachhaltigkeitshaushalt.