Trinkwasserverbrauch bei zunehmender Hitze reduzieren
Eine weitere Hitzewelle hat Baden-Württemberg fest im Griff. Für die kommenden Jahren dürfte kaum davon ausgegangen werden, dass sich die Situation verbessert. Das Gegenteil wird voraussichtlich der Fall sein. Da die Lufttemperatur immer weiter ansteigt, wird mehr Wasser entzogen. Durch Verdunstung verliert der Boden mehr Wasser als durch Niederschläge wieder zurückkommen. Wassermangelsituationen/Knappheiten könnten zunehmend zum Problem werden. Bei langanhaltenden Hitze- und Dürreperioden sind Wassermangelsituationen denkbar. Nutzungskonflikte, etwa in Bezug auf die private Trinkwassernutzung (Befüllen von Pools und dergleichen oder das Bewässern von Gärten, Autowäschen usf.), sind wahrscheinlich.
Neben Maßnahmen des Hitzeschutzes rücken insofern Fragen der Trinkwasserversorgung angesichts der klimatischen Veränderungen in den Fokus. Es ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung von Wasser künftig stärker gesteuert und priorisiert werden muss.
Typische und denkbare kommunale Maßnahmen der Problematik zu begegnen gibt es eine Reihe:
- Appelle (bis hin zu (uhrzeitabhängigen) Verboten) zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser; gerade die Nutzung für nachrangige Zwecke wie Poolbefüllung oder Gartenbewässerung könnten bei längeren Dürrephasen mancherorts verstärkt Restriktionen unterliegen. Wasserentnahmeverbote für Wasser aus Bächen, Flüssen, Weihern oder Seen sind ebenfalls denkbar Mit Gefahrenabwehrverordnungen/ Satzungen können Beschränkungen in der Verwendung von Trinkwasser sowohl inhaltlich und/oder zeitlich (Sperrzeiten) realisiert werden
- Realisation des Schwammstadtprinzips, nach dem Regenwasser aufgesaugt, gespeichert und zur Kühlung und Bewässerung genutzt wird sowie die Begrünung von Fassade
- Aufstellung eines Hitzeaktionsplanes, um die Bevölkerung vor Hitze zu schützen (Regelungen z.B. für Wasserspender in öffentlichen Einrichtungen und deren Mittagspausen) – ein Aktionsplan hilft belastete Bereiche zu identifizieren, Risiken sichtbar zu machen und Maßnahmen zu priorisieren
- Verzicht auf nicht notendige Bodenversiegelung; Entsiegelung von Böden
- Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung des kommunalen Grüns
- Lüftungs- und Kühlungsschneisen offenhalten
- Pflanzung von Bäumen
- Quellenerschließung
- Rohrnetzverluste durch Erneuerung der Leitungen reduzieren
In jedem Fall gewinnen ein bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser, Investitionen in eine resiliente Wasserversorgung sowie eine vorsorgende kommunale Planung zunehmend an Bedeutung. Ein Beitrag dazu kann der Start oder die Weiterentwicklung eines Kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes sein.
Speziell zum Trinkwasser kann im Kommunalhaushalt ein ohnehin vielerorts bestehendes Produkt Wasser im Sinne eines Nachhaltigkeitshaushaltes weiterentwickelt werden, mit dem der Verbrauch in Übereinstimmung mit dem Ziel der Finanziellen Leistungsfähigkeit gezielt gesteuert (reduziert) werden kann. Auf diese Weise kann Einfluss auf die Verbräuche genommen werden
Konkret können in einem solchen Produkt z.B. einschlägige SDG-Indikatoren ohne jedweden Erhebungsaufwand (also vom Typ 1) mit einem Indikator zur Finanziellen Leistungsfähigkeit kombiniert werden, etwa der Frage der Kostendeckung beim Wasser. Damit wird auch klar, dass hier mit grünen Ideen schwarze Zahlen realisiert werden können. Denn es gibt kaum etwas weniger nachhaltigeres als eine nicht-kostendeckend kalkulierte Wassergebühr. Letztere erhöht die Verbrauchsmenge, weil der Verbrauch weniger stark im Geldbeutel der Konsumenten gespürt wird. Kostendeckung ist also dringend im Sinne der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches geboten.
Abb.: Exemplarische Darstellung des Kopf- und Indikatoren-Teils eines Produktes Wasser im Kommunalhaushalt einer baden-württembergischen Kommune im Kontext eines Nachhaltigkeitshaushaltes
[Eigene Darstellung mit fiktiven Werten]

Die SDG-Indikatoren vom Typ 1 (auch die beiden exemplarisch in obenstehender Grafik genannten) stehen für alle baden-württembergischen Kommunen ab 5.000 Einwohnern über den Wegweiser Kommune kostenlos zum Abruf bereit (teils schon jetzt in einer Zeitreihe, teils im Aufbau). Durch interkommunalen Vergleich kann so herausgefunden werden, wo die Reduzierung des Trinkwasserverbrauches besonders gut funktioniert. Das befördert das Lernen vom Anderen.
Indikatoren haben zusätzlich eine Lenkungsfunktion. Indem sie regelmäßig erhoben und im Haushalt berichtet werden, prägen sie den Fokus innerhalb der Verwaltung. Was gemessen wird, wird auch gesteuert. Indikatoren bestimmen, worauf die Aufmerksamkeit fällt, und wirken dadurch auf das Handeln zurück.
Wer also ein derartiges Produkt im Kommunalhaushalt verankert, befördert zugleich zwei wesentliche Ziele: Die Reduzierung der Trinkwassermenge und die vielerorts aktuell dringend notwendige Haushaltskonsolidierung. Das alles ist heute schon ohne weiteres auf Grundlage der Rechtsregelungen in BW möglich: Man muss es nur tun.
Die Bergung dieser äußerst niedrig hängenden Frucht zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs und zur Haushaltskonsolidierung steht im Übrigen in völligem Übereinklang mit Artikel 20a Grundgesetz (GG): „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die 1994 eingeführte und 2002 weiterentwickelte Norm bildet die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage für Umwelt, Natur und Klimaschutz in Deutschland. Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung, die zwar keine subjektiven Rechte begründet, jedoch als objektive Wertentscheidung in sämtliche Bereiche der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung hineinwirkt. Staat und Kommunen sind verpflichtet, sowohl vorsorgende als auch nachsorgende Maßnahmen zu ergreifen, um langfristige ökologische Stabilität und Generationengerechtigkeit zu gewährleisten. Die inhaltliche Reichweite des Artikel 20a GG umfasst die klassischen Umweltgüter wozu auch explizit das Wasser gehört.
