Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur an die Kommunen
Nun ist klar, welche Kommune in BW welchen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes erhält. Das Finanzministerium BW hat entsprechende Listen veröffentlicht (Verwaltungsvorschrift steht noch aus).
Generell ist die Bemühung um besondere Kommunalfreundlichkeit bei Verteilung des Sondervermögens in BW spürbar, auch wenn damit natürlich die immense Kommunalfinanzkrise (auch in BW) nicht gelöst werden kann – dafür spricht:
- Insgesamt werden 2/3 des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes an die Kommunen weitergeben. Das sind 8,77 Milliarden Euro und ein im Ländervergleich vergleichsweise hoher Anteil.
- Land und kommunale Spitzenverbände haben sich auf die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden, Städte und Landkreise verständigt (Einbundung Kommunalseite).
- Die Mittel werden pauschal weitergeleitet und insgesamt ist in BW sehr frühzeitig klar, welche Kommune im Detail welchen Anteil an dem Sondervermögen erhält. Das ist in anderen Ländern (noch) nicht gelungen.
- Kommunen haben mit der Verteilungsliste nun frühzeitig Planungssicherheit. Jede Kommune kann mit einem fixen Budget planen, wobei die Mittel für investive Maßnahmen in die Infrastruktur vorgesehen sind. Das Land macht keine weiteren über die Bundesvorgaben hinausgehenden Vorgaben, wann und wie die Kommunen die Mittel zu verwenden haben(Unbürokratische Vorgehensweise).
Einzelbudgets kreisfreie Städte (Stadtkreise)
Neben dem Sondervermögen sind im Nachtragshaushalt weitere Mittel (700 Mio. Euro zusätzlich) für die Kommunen vorgesehen, insbesondere über den KFA.
