Globale Minderaufwendungen
Nach § 24 Abs. 1 S. 2 GemHVO BW ist bei Nicht-Erreichung des originären Haushaltsausgleiches im Ordentlichen Ergebnis die Bildung eines globalen Minderaufwandes innerhalb gewisser Grenzen möglich: „Anstelle oder zusätzlich zur Rücklagenverwendung kann im Ergebnishaushalt auch eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte veranschlagt werden (globaler Minderaufwand).“
Die globalen Minderaufwendungen sind für Baden-Württemberg insofern pauschale Kürzungen der Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 Prozent der ordentlichen Gesamtaufwendungen und unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte (§ 24 Abs. 1 S. 2 GemHVO). Globale Minderaufwendungen können veranschlagt werden, wenn der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann.
Die Bildung eines globalen Minderaufwandes hat im Wesentlichen zwei Vorteile:
- Handlungsfähigkeit durch Erreichen der Ausgleichsvorgabe.
- Im Ist werden i.d.R. ohnehin bessere Ergebnisse erzielt als im Plan (konservative Haushaltsplanung)
Gleichwohl gibt es auch Kritik an globalen Minderaufwendungen, z.B.:
- Bruch mit dem Budgetrecht und den Spezialitätengrundsätzen (hier: sachliche und quantitative Spezialität): Die kommunalen Gremien verlieren Einfluss auf die inhaltliche Prioritätensetzung und somit darauf, welche konkreten Leistungsbereiche gekürzt werden (Verantwortungsverschiebung von Politik auf Verwaltung). Prinzipiell erkennbare Kürzungen werden hinter einer Pauschalmethode verborgen. Für das Budgetrecht der Vertretungskörperschaft sind globale Minderaufwendungen problematisch. Es handelt sich um einen Bruch der Grundsätze der quantitativen und qualitativen Spezialität. Daher sollten sie behutsam, bestenfalls gar nicht eingesetzt werden.
- Verwaltungsaufwand durch technische und organisatorische Vorkehrerfordernisse: Globale Minderaufwendungen verlangen eine entsprechende Haushaltssoftware, Controlling-Systeme und interne Steuerungsprozesse. Der Aufwand für Dokumentation, Nachverfolgung und Reporting kann beträchtlich sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Kürzungen auch tatsächlich realisiert werden können.
- Verschleppung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen. Strukturelle Haushaltsprobleme können kaschiert werden. Besonders problematisch ist, wenn Globale Minderaufwendungen zur Verdeutlichung eines ausgeglichenen Haushalts missbraucht werden und damit das Haushaltsgenehmigungsverfahren und die kommunalaufsichtsrechtlichen Kontrollen unterlaufen.
