Bürokratieabbau

Rechtsgutachten der Landeshauptstadt zur Konnexität

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten zur Konnexität in Auftrag gegeben. Erstellt wurde das Gutachten von Prof. Schwarz (Professor für Öffentliches Recht in Würzburg). Ein Fazit nach der zugehörigen Meldung der Landeshauptstadt: „Kommunen haben keinen Anspruch gegenüber dem Bund auf finanzielle Kompensation. Es gibt keine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung (Konnexität), weder zwischen Bund und Ländern noch zwischen Bund und Kommunen. Schon gar nicht gibt es einen Anspruch der Kommunen gegenüber dem Bund, Aufgaben zurückzunehmen oder die Erweiterung bestehender Aufgaben zu unterlassen. Nur gegenüber den Ländern haben die Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn das Land ihnen Aufgaben überträgt.“

Landeshauptstadt Stuttgart: Rechtsgutachten: Kommunen müssen Bundesgesetze vollziehen, bis sie zusammenbrechen, Meldung vom 20.08.2025

Städtetag BW: Zumeldung zur Presseinformation der Stadt Stuttgart: Rechtsgutachten klärt Fragen der Konnexität, 20.08.2025