Rechtsgutachten der Landeshauptstadt zur Konnexität
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten zur Konnexität in Auftrag gegeben. Erstellt wurde das Gutachten von Prof. Schwarz (Professor für Öffentliches Recht in Würzburg). Ein Fazit nach der zugehörigen Meldung der Landeshauptstadt: „Kommunen haben keinen Anspruch gegenüber dem Bund auf finanzielle Kompensation. Es gibt keine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung (Konnexität), weder zwischen Bund und Ländern noch zwischen Bund und Kommunen. Schon gar nicht gibt es einen Anspruch der Kommunen gegenüber dem Bund, Aufgaben zurückzunehmen oder die Erweiterung bestehender Aufgaben zu unterlassen. Nur gegenüber den Ländern haben die Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn das Land ihnen Aufgaben überträgt.“
