Haushaltskonsolidierung

Kommunalbäder auf dem Prüfstand

Die jetzige Schieflage der Kommunalfinanzen ist anders als in vorangegangenen Krisen. Nach der internationalen Finanzkrise oder auch in Folge der Coronajahre ist die Wirtschaft wieder angesprungen, mithin haben sich die Kommunalsteuern und insgesamt die allgemeinen Deckungsmittel erholt. Gleiches ist in selbigem Umfang, selbst wenn die Wirtschaft wieder in Fahrt kommt, nicht in gleicher Intensität zu erwarten. Die Ausgaben wachsen gleichzeitig ungebremst.

Vor dieser Kulisse stehen konsequenterweise gerade Einrichtungen mit freiwilligem Charakter auf dem Prüfstand. Das gilt in Bezug auf das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerledigung. Kommunalbäder stehen ebenso wie andere Einrichtungen im Fokus von Konsolidierungsüberlegungen. Es gilt, sie in im Lichte der Finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune zu betrachten.

Entscheidend ist dabei die Bürgerkommunikation. Es drängt sich geradezu auf in diesem Sinne mit „Preisschildern“ zu arbeiten. Dazu wird das Defizit der Einrichtung per Dreisatz in Hebesatzpunkte der Grundsteuer B umgerechnet. Die Grundsteuer B muss über die Einrechnung in die Mietpreise von allen Einwohnern getragen werden, sie ist für alle fühlbar. Das Bad kommt hingegen einer kleineren Gruppe, den Einrichtungsnutzern, zugute. Das dürfte in der Bevölkerung die Bereitschaft zur Vornahme einschneidender Konsolidierungsmaßnahmen im Kontext der Wirtschaftlichkeit bis hin zu schmerzenden Schließungsüberlegungen erleichtern.

In ihren Geschäftsberichten greift die GPA BW immer wieder Beispiele auf, wie die wirtschaftliche Situation der Bäder verbessert werden kann – sie können herangezogen werden:

  • Aufgabenübertragung an Bürger und Vereine bis zur Schließung von unrentablen Schwimmbädern (GPA BW: Geschäftsbericht 2003, S. 57)
  • Bei der internen Verrechnung der Abwassergebühren für gemeindliche Schwimmbäder sind meist keine Absetzungen für (durch Verdunstung) nicht eingeleitete Wassermengen vorgenommen worden. Dadurch ist letztlich der Gemeindehaushalt zu Gunsten des Abwassergebührenzahlers ungerechtfertigt belastet worden (GPA BW: Geschäftsbericht 2004, S. 20)
  • Mit Blick auf mögliche haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen, beispielsweise beim Aufsichtspersonal in Schwimmbädern darauf achten, dass Festlegungen der Arbeitszeit bzw. der Dienstpläne den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entsprechen (GPA BW: Geschäftsbericht 2008, S. 16f.)
  • Interessant ist auch der Blick auf die Kostendeckungsgrade von Freibädern und Hallenbädern. Im interkommunalen Vergleich ergeben sich hierüber Anhaltspunkte für Verbesserungen (GPA BW: Geschäftsbericht 2021, S. 30)

GPA BW: Geschäftsbericht 2003

GPA BW: Geschäftsbericht 2004

GPA BW: Geschäftsbericht 2008

GPA BW: Geschäftsbericht 2021