Veranlassungskonnexität nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ unzureichend umgesetzt.
Der DStGB hat ein Rechtgutachten „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde vom Gemeindetag BW unterstützt. Autor ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Ministerpräsident a. D. Peter Müller.
Das Gutachten sieht den Grundsatz der Veranlassungskonnexität unzureichend umgesetzt.
Interessant ist, dass sich die Koalitionäre im Bund in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag explizit zum Prinzip der Veranlassungskonnexität bekennen. Dort heißt es wörtlich (S. 114):
„Veranlassungskonnexität
Wir orientieren uns am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“, das gilt auch für Verwaltungs- und Personalaufwände. Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen“
CDU/CSU/SPD: Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ – 21. Legislaturperiode
Wenn nun dieser Grundsatz nach dem Rechtsgutachten unzureichend umgesetzt ist – und das Gutachten auf Akzeptanz stößt – , wäre es Zeit nachzubessern.
Weiterführende Informationen
Gnädinger, Marc: Wer bestellt, der muss bezahlen, Weblogbeitrag vom 24. November 2025
