Steuern

Mindesthebesatz Gewerbesteuer

Das Bundeskabinett hat die Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent beschlossen. Das Ansinnen fand sich bereits im Koalitionsvertrag. Für baden-württembergische Kommunen hat das keine direkte Relevanz – höchstens indirekt, wenn Sitzverlagerungen in „Gewerbesteueroasen“ unterbleiben. Im Jahr 2024 hat mit Ausnahme der Stadt Walldorf keine Stadt oder Gemeinde einen Hebesatz von unter 280 Prozent festgelegt.

Einzige von der Neuerung direkt betroffene Stadt in Baden-Württemberg dürfte damit der SAP-Standort Walldorf sein. Hier liegt in 2025 der Gewerbesteuerhebesatz nach Hebesatzung noch bei 265 Prozent.

Stadt Walldorf: Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Das zeitweise hohe Gewerbesteueraufkommen der Stadt (etwa in 2024) kommt in der Region auch den anderen Landkreisstädten und -gemeinden zugute. Das geschieht über die Kreisumlage, die entsprechend niedriger ausfallen kann.

Stadt Walldorf: Haushalt spiegelt die Großprojekte wider – Einbringung des Planentwurfs für 2026 in den Gemeinderat, Meldung vom 3.12.2025