Kritik von Wirtschaftsinstituten am Sondervermögen SVIK mit Relevanz für Kommunen
Das komplett über Schulden finanzierte sog. Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) hat ein Volumen von 500 Mrd. Euro. Die Mittel werden nach dem Bundesfinanzministerium folgendermaßen verteilt:
- 300 Mrd. Euro für Investitionen des Bundes
- 100 Mrd. Euro über den Klima- und Transformationsfonds für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität
- 100 Mrd. Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen
Bundesministerium der Finanzen: Informationsseite zum SVIK
Mit dem LuKIFG wird die Überlassung der 100. Mrd. Euro für Länder und Kommunen geregelt. Zu dem Gesetz gibt es eine zugehörige Verwaltungsvereinbarung.
Die Länder regeln den Kommunalanteil. Für BW gilt die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Abwicklung des kommunalen Anteils am Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (VwV LuKIFG)
Interessant zu wissen: Der Terminus des Sondervermögens wurde wegen seiner euphemistischen Bezeichnung, die geeignet ist die dahinterstehende massive Staatsverschuldung zu verdecken, zum Unwort des Jahres gewählt.
Gnädinger, Marc: Sondervermögen wird Unwort des Jahres 2025
Nur ein Jahr nach Verabschiedung des SVIK ziehen zwei Wirtschaftsforschungsinstitute eine negative Zwischenbilanz in Bezug auf die Bundesinvestitionen (nicht die erst anstehenden Kommunalinvestitionen). Sie sprechen von Zweckentfremdungen und Verschiebebahnhöfen mit negativen Folgen für das eigentlich mit dem Gesetz avisierte Ziel des nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Sie mahnen Verbesserungen für die Zukunft an. Tatsächlich sind auch die Bundesinvestitionen für Kommunen von hoher Relevanz: Nur wenn mit ihnen am Ende tatsächlich ein deutlicher Wachstumsimpuls erzeugt wird, hilft das in der Folge einnahmeseitig den Kommunen.
Ifo Institut: Antworten des ifo Instituts zum Thema Zweckentfremdung des SVIK, 20. März 2026
Die kommunalen LuKIFG-Investitionen stehen erst noch an. Manche bundesseitigen Kommentare – auch angesichts der o.g. Kritik der Wirtschaftsforschungsinstitute zum Bundesanteil – erschweren jedoch die Umsetzung der kommunalen Investitionen: Wenn bundesseitig im Kontext der kommunalen Mittelverwendungsmöglichkeiten von der Auflösung kommunaler Investitionsstaus, zusätzlichen Investitionen in Bäder oder andere zum Teil auch freiwillige Infrastrukturen gesprochen wird, kann das vor Ort in den Kommunen und bei ihren Einwohnern eine überzogene Erwartungshaltung hervorrufen. Wenn überzogene Erwartungen dann nicht erfüllt werden, führt das notwendigerweise zu einem Vertrauensverlust. Kommunalpolitik muss dann moderieren, dass bundesseitige Ankündigungen am Ende nicht in dieser Form eintreten – eine schwierige Aufgabenteilung und eine enorme kommunalpolitische Herausforderung.
Natürlich helfen die LuKIFG-Mittel Kommunen bei der Finanzierung ihrer Investitionen. Mancherorts werden die Gelder allerdings nur der sprichwörtliche „Tropfen auf den heißen Stein“ vor der Kulisse der vorhandenen Investitionsbedarfe sein. Mit den ohnehin nur temporären LuKIFG-Mitteln wird zumindest flächendeckend keine deutlich über das bisherige Maß hinausgehende und dauerhafte Investitionsoffensive mit der Folge allerorts ausgebauter und allen Wüschen entsprechenden Kommunalinfrastruktur erfolgen.
Erwartet werden darf, dass Kommunen im Sinne des Gesetzesziels des nachhaltigen Wirtschaftswachstums im ureigenen Interesse und im Sinne der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten entscheiden, welche konkreten Investitionen vor Ort den jeweils höchsten Beitrag auf das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftswachstums leisten. Man muss kein Wirtschaftsgenie sein, um auf den Gedanken zu kommen, dass die Wirkungskette auf das Wirtschaftswachstum bei Kunstrasenplätzen oder ähnlichen ins Schaufenster gestellten Investitionsofferten länger ist als bei anderen Kommunalinvestitionen, mithin der Beitrag zum Wirtschaftswachstum bei entsprechender Verwendung kleiner als möglich ausfällt.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass Investitionen durchaus zu Folgekosten führen können. Sie müssen getragen werden. Das aktuell historische Minus beim Finanzierungssaldo zeigt, dass schon heute die Einnahmen vielerorts nicht ausreichen, um die jetzigen Ausgaben zu decken. Zusätzliche Folgekosten würden diese Situation verschärfen. Und zusätzliche, im Sinne von über das bisherige Maß hinausgehende, Investitionen bedürfen einer entsprechenden finanziellen Basis. Konnexität, Bürokratismus-Abbau, (digitale) Prozessvereinfachungen, die Stärkung der kommunalen Einnahmeseite und Rechtsanpassungen mit dem Ziel der Eindämmung der heute stark wachsenden Ausgaben (insb. im Sozialbereich) sind Voraussetzung, um dauerhaft zusätzliche Kommunalinvestitionen anzustoßen – ansonsten wird die nächste kritische Studie zum Mitteleinsatz aus dem Sondervermögen sicher nicht lange auf sich warten lassen.
Die Realität bei der Kommunalfinanzsituation sieht aber selbst in Baden-Württemberg derzeit anders aus. Ein nachfolgend mit einer einschlägigen Passage zitierter Beitrag im Magazin die:gemeinde macht den Spagat zwischen Erwartungen und Erfüllbarem in diesem Zusammenhang für baden-württembergische Kommunen wunderbar deutlich:
„Mit der Weitergabe von zwei Dritteln der Mittel des Sondervermögens des Bundes (die letztlich eigentlich Sonderschulden sind) befindet man sich im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe […]. Mit den Mitteln werden [..] in den nächsten Jahren sicherlich investive Maßnahmen umgesetzt werden können, die man andernfalls bis auf Weiteres hätte verwerfen müssen. Die mit diesen Mitteln verbundene (bundes-) politische Hoffnung, dass hierdurch eine über das bisherige Maß hinausgehende Investitionstätigkeit ausgelöst werden kann, wird sich absehbar jedoch nicht verwirklichen. Derzeit ist eher davon auszugehen, dass mit den Mitteln der zu erwartende starke Rückgang der kommunalen Investitionstätigkeit in gewissem Maße abgeschwächt werden kann. Es wäre zweifellos wünschenswert, wenn mit den Mitteln des Sondervermögens insgesamt auch eine gewisse Aufbruchstimmung und der oft zitierte „Ruck“, der durch Wirtschaft und Gesellschaft gehen soll, forciert werden kann. Zugleich gilt es, die mit dem Sondervermögen womöglich verbundenen Erwartungen realistisch einzuordnen – Erwartungen, nach denen in wenigen Jahren die kommunale Infrastruktur wieder in rundum neuem Glanz erstrahlen wird, nachdem über Jahre und Jahrzehnte vielerorts erhebliche Sanierungs- und Investitionsrückstände aufgebaut werden mussten.“
Holl, Patrick: Fünf vor Zwölf ist schon vorbei, in die:gemeinde, Beitrag vom 16. März 2026
