Doppische Finanzstatistik wird konkret.
Die Umsetzung der Doppischen Finanzstatistik (zunächst nur Jahresrechnungsstatistik) wird konkret. Kommunen in BW sind dabei. Die Erhebung ist in drei Teile gegliedert: Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz werden getrennt erhoben. Der Erhebungsteil Finanzrechnung entspricht inhaltlich der bisherigen Erhebung zur Jahresrechnungsstatistik (EVAS 71717). Die Berichtspflicht zum Erhebungsteil Finanzrechnung ersetzt insofern die Berichtspflicht zur Jahresrechnungsstatistik.
Gnädinger, Marc: Kommunalfinanzbericht BW 2025, S. 36 ff.
Zentral bleibt im Sinne des Bürokratieabbaus, dass künftighin auch Erhebungen, die in der neuen Statistik aufgehen (etwa Schulden, Finanzvermögen als Teil des Sachanlagevermögens) entfallen können – noch ist das nicht vorgesehen.