Personal

Entwicklung der Kommunalbeschäftigten

Personal ist ein wesentlicher Produktionsfaktor. Ohne Personal können kommunale Leistungen nicht erbracht werden. Personalbedarfe folgen insofern den artikulierten Aufgabenotwendigkeiten. Mit dem Personal gehen notwendigerweise Personalaufwendungen einher. Diese sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Es handelt sich um eine relevante Aufwandkategorie. Ursächlich sind u.a. Entlohnungseffekte (Tarifsteigerungen etc.).

Daneben ist als weitere Ursache die Beschäftigtenzahl im kommunalen Bereich massiv angewachsen. Das hat ebenfalls Effekte auf die Personalaufwendungen, mithin auf die Finanzielle Leistungsfähigkeit. Die zusätzlichen Personalaufwendungen müssen im Sinne des Ordentlichen Ergebnisausgleiches durch entsprechend hohe Ordentliche Erträge gedeckt werden.

Ein Blick auf die Beschäftigtenzahlen im kommunalen Bereich in Baden-Württemberg offenbart die Massivität der Personalsteigerung. Umfasst der kommunale Bereich im Jahr 2015 insgesamt 185.550 Beschäftigte (gemessen in VZÄ, also Vollzeitäquivalenten), sind es im Jahr 2024 mit 234.550 VZÄ deutlich mehr – ein Plus von insgesamt 26 Prozent (!) Die Zahlen sind dabei in jedem Jahr gestiegen, einen Rückgang gab es in keinem Betrachtungsjahr. Auffällig ist auch, dass in einzelnen Jahren das Personalplus deutlicher ausfällt. Betroffen sind die Jahre 2021 und 2024 mit einem Plus von rund vier Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Abbildung: Entwicklung der Beschäftigten im Kommunalen Bereich von BW

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Statistisches Landesamt BW: Personal nach Beschäftigungsbereichen seit 2009 nach Personalstandstatistik

Statistisches Landesamt BW: Personal nach Beschäftigungsbereichen seit 2009 (siehe bei Tabellen)

Zu den einbezogenen Beschäftigten zählen dabei diejenigen

  • insbesondere aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kernhaushalte nebst Sonderrechnungen (Eigenbetriebe und als Sonderrechnung geführte Krankenhäuser)
  • sowie quantitativ weit weniger bedeutend rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen des kommunalen Bereichs (inkl. Zweckverbände)

Bedeutende Teile der aus den Kernhaushalten ausgelagerten Kommunalunternehmen sind also nicht erfasst.

Die Ursachen des deutlichen Beschäftigungsplus können vielfältiger Natur sein:

  • Prägende Hauptursache dürften gesetzlich festgelegte zusätzliche Aufgabenübertragungen, der (zuweilen dauerhafte, manches Mal auch temporäre) Bedeutungszuwachs einzelner Aufgaben und Aufgabenausbau bei bestehenden Aufgaben (Standards) sein.
  • Vereinzelt spielen (höchstwahrscheinlich weitaus weniger gewichtig) auch kommunalpolitische Prioritätensetzungen und kommunal selbst definierte Standards eine Rolle.

Nicht zuletzt angesichts der demographischen Entwicklung ist die Entwicklung der VZÄ-Zahlen schwierig: Zum einen müssen die deutlich steigenden Personalaufwendungen im Sinne des Ordentlichen Ergebnisausgleiches auch künftighin in einer sich demographisch verändernden Gesellschaft getragen werden können. Zum anderen wird ein großer Teil der kommunalen Beschäftigten in den kommenden Jahren aus dem Dienst ausscheiden; Wissenstransfer und das Ringen um Talente bei Wiederbesetzungen sind hier nur zwei relevante Stichworte.

Rationalisierung – auch durch Effizienz im Arbeitskräfteeinsatz, verstärkte Interkommunale Zusammenarbeit und Digitalisierung – sowie das kritische Hinterfragen von Aufgabenotwendigkeiten und deren Intensität werden mit hoher Wahrscheinlichkeit an Bedeutung gewinnen. Gleiches gilt für Maßnahmen der Arbeitsmotivation und der Gesunderhaltung (Gesundheitsmanagement) im Personalbestand, auch um Arbeitsausfall zu vermeiden.

Gnädinger, Marc: Aufgabenfeld Zentrale Verwaltung – IKZ als Ansatzpunkt, Weblogbeitrag vom 20. Oktober 2025

Bei allen wichtigen positiven Effekten Kommunalen Tuns auf das Wirtschaftswachstum (z.B. durch Bereitstellung von einschlägiger wachstumsförderlicher und -notwendiger Infrastruktur oder das Anbieten von hierauf einzahlenden Leistungen, wie z.B. der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf) darf nicht aus dem Blick geraten, dass ein VZÄ-Wachstum im öffentlichen (auch kommunalen) Bereich auch negativen Einfluss auf die Privatwirtschaft haben kann: Kommunale Beschäftigte stehen c.p. der Privatwirtschaft nicht für deren Produktion zur Verfügung. Und die Aufwendungen für kommunales Personal müssen durch entsprechend zu erwirtschaftende Steuererträge getragen werden können.