Bilanz

In der Bilanz (§ 52 GemHVO) werden das Vermögen und das Eigen- und Fremdkapital zum Bilanzstichtag gegenübergestellt. Die Grundlage für die Erstellung der Bilanz ist die Inventur und das daraus resultierende Inventar (§ 37 GemHVO).

Auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva) wird das Vermögen erfasst, welches sich in Immaterielle Vermögensgegenstände; Sachvermögen und Finanzvermögen untergliedert. Auf der Passivseite der Bilanz (Passiva) sind das Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten auszuweisen.

Die Bilanz dient insbesondere dazu, dem Bilanzleser (z.B. Bürger, Kommunalpolitik, Verwaltungsmitarbeiter) einen vollständigen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Verschuldungslage der Kommune zu verschaffen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz.