Doppelhaushalt
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr erwarteten Einzahlungen/Erträge und geplanten Auszahlungen/ Aufwendungen für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Der Geltungszeitraum eines Haushaltsplans umfasst ein oder zwei Jahre.
Ein Doppelhaushalt ist ein Haushalt, der für einen Planungszeitraum von zwei Haushaltsjahren erstellt wird. Eine Trennung nach Haushaltsjahren muss jedoch auch im Falle eines Doppelhaushalts durchgeführt werden: Werden in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre getroffen, sind im Haushaltsplan die Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen und die Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen (§ 7 Abs. 1 GemHVO).