Schulden
Schulden sind nach §61 GemHVO Rückzahlungsverpflichtungen (Verbindlichkeiten) aus Anleihen, Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten.
Abweichend von der rechtlichen Definition in Baden-Württemberg werden im Kontext der Doppik Schulden definiert als die auf der Passivseite der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der Begriff der Schulden kann in der Doppik weitestgehend mit dem Begriff des Fremdkapitals gleichgesetzt werden. Die Bilanz des doppischen Jahresabschlusses erfasst hierbei die gesamten Schulden der Kernverwaltung. Eine konsolidierte Darstellung aller Schulden einer Kommune erfasst neben der Kernverwaltung die Auslagerungen.
Weiterführende Informationen finden sich unter haushaltssteuerung.de.