Transfererträge und -aufwendungen
Transfererträge und -aufwendungen sind Erträge und Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung (Definition nach § 61 GemHVO).
Transfererträge und -aufwendungen sind Erträge und Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung (Definition nach § 61 GemHVO).