Verfügungsmittel
Verfügungsmittel sind Beträge, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder dem Ortsvorsteher für dienstliche Zwecke, für die keine Aufwendungen veranschlagt sind, zur Verfügung stehen (Definition nach § 61 GemHVO).
Verfügungsmittel sind Beträge, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder dem Ortsvorsteher für dienstliche Zwecke, für die keine Aufwendungen veranschlagt sind, zur Verfügung stehen (Definition nach § 61 GemHVO).