Zweitwohnungssteuer in 10 Jahren fast verdoppelt
Die Zweitwohnungssteuer ist eine klassische kleine Gemeindesteuer, wobei das Aufkommen im Einzelfall bedeutend sein kann. Die Einführung und Anhebung der Steuer gehört zum Instrumentenkasten der Haushaltskonsolidierung. Nach § 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz für Baden‐Württemberg (KAG BW) können die Gemeinden örtliche Verbrauch‐ und Aufwandsteuern erheben.
Im Jahr 2023 beträgt das Aufkommen in BW nach Angaben des Statistischen Landesamtes 23,4 Millionen Euro, im Jahr 2013 waren es noch 12,6 Millionen Euro – damit hat sich der Wert nahezu verdoppelt. Spannend sind auch die absoluten Werte und die Pro-Kopf-Werte einzelner Kommunen mit einer solchen Steuer. Das Statistische Landesamt hat eine entsprechende Liste veröffentlicht.