Steuern

Zweitwohnungssteuer in 10 Jahren fast verdoppelt

Die Zweitwohnungssteuer ist eine klassische kleine Gemeindesteuer, wobei das Aufkommen im Einzelfall bedeutend sein kann. Die Einführung und Anhebung der Steuer gehört zum Instrumentenkasten der Haushaltskonsolidierung. Nach § 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz für Baden‐Württemberg (KAG BW) können die Gemeinden örtliche Verbrauch‐ und Aufwandsteuern erheben.

Im Jahr 2023 beträgt das Aufkommen in BW nach Angaben des Statistischen Landesamtes 23,4 Millionen Euro, im Jahr 2013 waren es noch 12,6 Millionen Euro – damit hat sich der Wert nahezu verdoppelt. Spannend sind auch die absoluten Werte und die Pro-Kopf-Werte einzelner Kommunen mit einer solchen Steuer. Das Statistische Landesamt hat eine entsprechende Liste veröffentlicht.

Statistisches Landesamt BW – Pressemitteilung 289/2024 vom 13. Dezember 2024 – Einnahmen der Kommunen aus der Zweitwohnungssteuer beliefen sich 2023 auf mehr als 23 Millionen Euro