Kommunen in BW mit hohem Anteil der Kulturausgaben
Alle zwei Jahren veröffentlichen das Statistische Bundesamt mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder den sog. Kulturfinanzbericht. Bei der derzeit aktuellsten Ausgabe handelt es sich um den Kulturfinanzbericht 2024.
Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Kulturfinanzbericht 2024
Die im Kulturfinanzbericht dargestellten öffentlichen Ausgaben für Kultur umfassen die öffentlichen Ausgaben für folgende Bereiche nach dem Grundmittelkonzept: Museen, Sammlungen und Ausstellungen; Denkmalschutz und -pflege, Kulturelle Angelegenheiten im Ausland; öffentliche Kunsthochschulen; Sonstige Kulturpflege; Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten. Diese Abgrenzung orientiert sich an der Haushaltssystematik der öffentlichen Haushalte und den von der Europäischen Union definierten Kulturbereichen.
Die Bestimmung des Kulturbegriffs im Bereich der öffentlichen Haushalte Deutschlands orientiert sich damit an der eng gefassten Definition der Haushaltssystematiken. Sie umfasst die Abbildung der Aufgabenbereiche Theater, Musikpflege, nichtwissenschaftliche Bibliotheken und nichtwissenschaftliche Museen, Denkmalschutz, Sonstige Kulturpflege sowie die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten. Zusätzlich zu den genannten Aufgabenbereichen werden auch die wissenschaftlichen Museen und wissenschaftlichen Bibliotheken sowie die Auswärtige Kulturpolitik in die Analyse der öffentlichen Kulturausgaben einbezogen. Bildungsausgaben im Bereich Kultur finden darüber hinaus immer dann Berücksichtigung, wenn es sich bei den Anbietern um kulturspezifische Einrichtungen handelt. Das heißt, öffentliche Kunsthochschulen sind enthalten, nicht jedoch entsprechende Angebote an öffentlichen Universitäten und Volkshochschulen.
Die Kommunen prägen deutschlandweit das kulturelle Angebot vor Ort. Neben der institutionellen Förderung von Museen, Stadttheatern und Bibliotheken unterstützen sie eine Vielzahl von Kulturgruppen, soziokulturellen Initiativen und Festivals.
Im letzten mit dem aktuellen Kulturfinanzbericht abgebildeten Jahr 2021 gaben die Kommunen bundesweit 5,8 Milliarden Euro für Kultur aus. Das entspricht 39,0 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben und damit mehr finanzielle Mittel als die Länder (37,6 Prozent) beziehungsweise der Bund (23,4 Prozent).
In den Flächenländern verteilen sich die öffentlichen Kulturausgaben auf die Landes- und die Kommunalebene. Der Anteil an den Gesamtausgaben, den die Gemeindeebene trägt, reflektiert den Kommunalisierungsgrad. Dieser variiert zwischen den Flächenländern, was primär auf Unterschiede in der Aufgabenverteilung und der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs zurückzuführen ist.
In Nordrhein-Westfalen trugen die Gemeinden an der Spitze 73,7 Prozent und die Landesebene 26,3 Prozent aller Kulturausgaben. In Baden-Württemberg sind die Kommunalausgaben für Kultur ebenfalls deutlich höher als die des Landes. Mit 59,2 Prozent hat Baden-Württemberg den dritthöchsten Kommunalisierungsgrad der öffentlichen Ausgaben für Kultur. Der Flächenländerdurchschnitt liegt bei 58,8 Prozent.

Abb. Kommunalisierungsgrad der öffentlichen Ausgaben (nach dem Grundmittelkonzept) für Kultur nach Ländern in Prozent im Jahr 2021
Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Kulturfinanzbericht 2024, Tabelle 3.3-2
Kulturförderung ist in Baden-Württemberg ein Staatsziel. In Artikel 3 c Abs. 1 der Landesverfassung heißt es: „Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger.“
Angesichts der aktuellen Kommunalfinanzkrise (auch in Baden-Württemberg) ist trotzdem davon auszugehen, dass mancherorts auch im weitgehend freiwilligen Kulturbereich der Rotstift angesetzt werden muss. Nach § 10 Abs. 2 S. 1 GemO BW schaffen Kommunen in den Grenzen ihrer Finanziellen Leistungsfähigkeit die für das kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Das bedeutet konkret auch, dass sich die Kommune mit diesen Einrichtungen nicht überfordern darf. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sie – wie derzeit in zahlreichen Kommunen – die daraus resultierenden Folgekosten nicht ohne Verfehlen des regelmäßigen Haushaltsausgleiches tragen kann.
Was sich gerade im Kulturbereich anbietet, ist die Arbeit mit Preisschildern.