Haushaltskonsolidierung

Kommunen in BW mit erhöhten Kulturausgaben

In Bezug auf die öffentlichen Kulturausgaben in der Abgrenzung nach dem Kulturfinanzbericht 2024 und nach dem Grundmittelkonzept liegen die Ausgaben in Baden-Württemberg (Land und Kommunen) mit 128 €/Ew. pro Kopf unterhalb der Werte von Bayern (rd. 140 €/Ew.) und nur leicht über dem Flächenländerdurchschnitt (127 €/Ew.).

Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Kulturfinanzbericht 2024

Bei isolierter Betrachtung der Kommunalebene liegen die baden-württembergischen Werte mit 76 €/Ew. jedoch leicht oberhalb des Flächenländerdurchschnittes (74 €/Ew.) und auch oberhalb des Wertes von Bayern (73 €/Ew.).

Öffentliche Ausgaben für Kultur 2021 in €/Ew. nach dem Grundmittelkonzept nach Ländern

Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Kulturfinanzbericht 2024, Tabelle 3.3-1; Bevölkerung am 31.12.2023 nach Bevölkerungs­fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011.

Kulturförderung ist in Baden-Württemberg ein Staatsziel. In Artikel 3 c Abs. 1 der Landesverfassung heißt es: „Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger.“

Angesichts der aktuellen Kommunalfinanzkrise (auch in Baden-Württemberg) ist trotzdem davon auszugehen, dass mancherorts auch im weitgehend freiwilligen Kulturbereich der Rotstift angesetzt werden muss. Nach § 10 Abs. 2 S. 1 GemO BW schaffen Kommunen in den Grenzen ihrer Finanziellen Leistungsfähigkeit die für das kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Das bedeutet konkret auch, dass sich die Kommune mit diesen Einrichtungen nicht überfordern darf. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sie – wie derzeit in zahlreichen Kommunen – die daraus resultierenden Folgekosten nicht ohne Verfehlen des regelmäßigen Haushaltsausgleiches tragen kann.

Was sich gerade im Kulturbereich anbietet, ist die Arbeit mit Preisschildern.

Gnädinger, Marc: Haushaltskonsolidierung über die Grundsteuer B – Arbeit mit Preisschildern, Blogbeitrag vom 22. September 2025