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Auf Einzug von Grundsteuer-Kleinbeträgen verzichten

Nach Meldung des Bundes der Steuerzahler BW können Kommunen auf den Einzug von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer verzichten. Hierfür hatte sich der Steuerzahlerbund eingesetzt. Der Verzicht könnte dann clever sein, wenn der Erhebungsaufwand das Aufkommen übersteigt. Letztlich führt die Erhebung von Kleinstbeträgen zu Aufwand bei Kommune und Einwohnern.

Bei wirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit kann nach dieser Meldung von einer Erhebung abgesehen werden, mithin wenn der Aufwand von Festsetzung und Einziehung außer Verhältnis zum erwarteten Betrag steht, kann die Kommune auf dessen Erhebung verzichten.

Bund der Steuerzahler BW: BdSt fordert Kommunen zum Verzicht auf Grundsteuer-Kleinstbeträge auf, Meldung vom 13.08.2025

Weiterführende Rechtsquellen

Landesgrundsteuergesetz

Abgabenordnung