Steuern

Mindereinnahmen nach Steuerschätzung Mai 2025

Die Übersicht über die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2025 im Vergleich zum Oktober 2024 liegt vor. Nach ihr wird prognostiziert, dass die Kommunalsteuereinnahmen im Jahr 2025 im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung aus 2024 um -642 Mio. Euro auf 21.544 Mio. Euro zurückgehen. Der größte Einbruch findet bei der volatilen und von der Wirtschaftsentwicklung abhängigen Gewerbesteuer (netto) statt. Bei ihr wird im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung ein Rückgang um -666 Mio. Euro auf 9.840 Mio. Euro angenommen. Bei allen anderen Kommunalsteuern (außer im überschaubaren Bereich bei der Grundsteuer B) wird hingegen ein leichtes Wachstum angenommen.

Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg: Übersicht über die Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2025 für die baden-württembergischen Kommunen

Die Gewerbesteuer ist für ganz BW gesehen die quantitativ wichtigste Kommunalsteuer. Allerdings fokussieren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sehr stark auf einzelne besonders gewerbesteuerstarke Kommunen. In der Mehrzahl der Städte und Gemeinden ist der Einkommensteueranteil quantitativ von höherer Bedeutung als das Gewerbesteueraufkommen (netto).

Während bei den Kommunalsteuern ein Abschmelzen prognostiziert wird, soll der KFA in 2025 um 259 auf 10.148 Mio. Euro anwachsen. Damit schmelzen die Gesamteinnahmen (Steuern + KFA) zwar um -383 Mio. Euro auf 31.692 Mio. Euro, aber nicht so stark wie ohne Anpassung der KFA-Mittel.

Ministerium der Finanzen Baden-Württemberg: Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die erste Teilzahlung 2025 nach dem Finanzausgleichsgesetz vom 19. Februar 2025, Az.: FM2-2231-17/2

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der am 1. Januar 2025 geltenden Fassung

Weiterführende Informationen

Gnädinger, Marc: Minus bei erwarteten Kommunalsteuereinnahmen, Blogbeitrag vom 19. Mai 2025