Ergebnishaushalt & Ergebnisrechnung
Der Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung enthalten alle Erträge und Aufwendungen der Kommune. Erträge sind beispielsweise Steuern und Zuweisungen. Aufwendungen sind zum Beispiel Sach- und Personalaufwendungen.
Im Ergebnishaushalt (§ 2 GemHVO) werden die Erträge und Aufwendungen periodengerecht veranschlagt. Hierbei werden sowohl die erwarteten ordentlichen Erträge und Aufwendungen als auch die erwarteten außerordentlichen Erträge und Aufwendungen aufgeführt und damit das Ressourcenaufkommen bzw. den Ressourcenverbrauch einer Periode in der Kommune abgebildet.
Zum Jahresabschluss wird der Ressourcenzuwachs bzw. -verbrauch in der Ergebnisrechnung (§ 49 GemHVO), vergleichbar einer Gewinn- und Verlustrechnung, dargestellt. Über den Saldo in der Ergebnisrechnung zum Jahresende (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) wird dann der gesamte Wertezuwachs oder aber Werteverzehr nachgewiesen und damit die positive bzw. negative Veränderung des Eigenkapitals einer Rechnungsperiode deutlich gemacht.
Das ausgeglichene Ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt ist eine wesentliche Zielgröße im neuen Haushaltsrecht, da in diesem Fall die Kommune im Planjahr voraussichtlich nicht mehr Ressourcen verbraucht als sie erwirtschaftet und damit finanziell nicht auf Kosten der nachfolgenden Generation lebt.