Extrahaushalte, kommunale

Als Extrahaushalte der Kommunen (der Gemeinden und Gemeindeverbände) werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Kommunalbetriebe für Straßenbau/Straßenwesen.

Extrahaushalte müssen – im Wesentlichen – die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Es muss sich um eine institutionelle Einheit handeln oder die beherrschende Einheit muss dem Sektor Staat zugeordnet sein.
  2. Die institutionelle Einheit muss vom Staat kontrolliert werden (öffentliche Kontrolle).
  3. Diese institutionelle und öffentlich kontrollierte Einheit muss weniger als 50 Prozent ihrer Produktionskosten durch Umsatzerlöse decken (Nichtmarktproduzent) oder ihre Umsätze überwiegend (zu mehr als 80 %) aus der Geschäftstätigkeit mit Kernhaushalten und/oder Extrahaushalten generieren (sogenannte Hilfsbetriebe).

Weitere ausführlichere Informationen zu den Extrahaushalten können dem Lexikon des Portals haushaltssteuerung.de entnommen werden.