Kredite

Kredite sind die unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommenen Finanzierungsmittel mit Ausnahme der Kassenkredite (Definition nach § 61 GemHVO).

Nach § 78 Abs. 3 GemO darf eine Kommune Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Die Kreditaufnahme ist insofern ein nachrangiges Finanzierungsinstrument. Eigenmittel sind vorzuziehen.