Leistungsziel

Ein Leistungsziel ist ein angestrebter Stand an Leistungen am Ende eines bestimmten Zeitraums, der durch quantitative und qualitative Größen beschrieben wird (Definition nach § 61 GemHVO).

Leistungsziele können bestenfalls auch nach innen in die Verwaltung hinein die Mitarbeiter motivieren und ihnen Leitlinien für die Arbeit geben. Durch messbare Leistungsziele kann die Höhe eines Budgets festgesetzt und die Verwaltungsarbeit messbar gemacht werden.

Zuweilen wird der Terminus des Leistungsziels breiter interpretiert. Sodann werden z.B. Ziele oder gewünschte Wirkungen, die durch konkretes Verwaltungshandeln (mit)beeinflusst werden, ebenfalls hierunter gefasst.

In den Teilhaushalten sind mindestens die verbindlich vorgegebenen Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte darzustellen. Prinzipiell sollen nach § 4 Abs. 2 GemHVO auch für die in den Teilhaushalten dargestellten Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte (nicht nur bei Schlüsselpositionen) Leistungsziele und Kennzahlen gebildet und im Haushaltsplan ausgewiesen werden (Produkthaushalt). Häufig wird die Darstellung von Leistungszielen und Kennzahlen bzw. Indikatoren jedoch auf Schlüsselpositionen beschränkt. Die Schlüsselpositionen werden in § 80 Abs. 1 GemO auch gesondert in Verbindung mit Leistungszielen genannt – zumindest bei den Schlüsselpositionen sollten daher Leistungsziele und Kennzahlen bzw. Indikatoren zur Messung der Zielerreichung ergänzt werden. Durch die Ergänzungen um Leistungsziele und Kennzahlen bzw. Indikatoren wird der Haushaltsplan verständlicher und er erhält die Funktion einer Zielvereinbarung zwischen Politik und Verwaltung.

Im aktuellen Produktplan Baden-Württemberg wird aud Seite 10 ebenfalls noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Schlüsselpositionen Kennzahlen zu bilden sind. Bei allen anderen Produkten und Gliederungsebenen des Haushaltsplans liegt es in der kommunalen Selbstverantwortung, ob und in welcher Tiefe Kennzahlen im Haushalt ausgewiesen werden.