Pflichtige Leistungen

Kommunen müssen bestimmte Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfüllen, ungeachtet der Kosten und der Kapazitätsfragen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören z. B. die Abfallentsorgung, oder Sozialhilfeleistungen. Ungeachtet der Pflichtigkeit setzen Kommunen zuweilen auch bei Pflichtaufgaben freiwillige Standards, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Letztere können die Kosten erhöhen und im schlimmsten Fall zu einer Beeinträchtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit führen.