Steuern

Aufwand- und Verbrauchsteuern der Stadtkreise

Städte und Gemeinden erheben nach § 9 Abs. 3 KAG eine Hundesteuer. In den Grenzen des § 9 Abs. 4 KAG können Städte und Gemeinden weitere örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. Die Stadtkreise tun das aktuell in unterschiedlicher Art und Weise. So erheben alle Stadtkreise neben der Hundesteuer eine Vergnügungssteuer, bei allen anderen Aufwand- und Verbrauchsteuern ist das aber anders.

ZweitwohnungssteuerHundesteuerVergnügungssteuerWettbürosteuerÜbernachtungssteuer
Stadt Baden-Badenjajajajanein
Stadt Freiburg im Breisgaujajajaneinja
Stadt Heidelbergjajajaneinnein
Stadt Heilbronnjajajaneinnein
Stadt Karlsruhejajajaneinab 1. Juli 2025
Stadt Mannheimjajajaneinja
Stadt Pforzheimneinjajaneinnein
Stadt Stuttgartjajajanein*nein
Stadt Ulmneinjajaneinnein

* Aber Regelung in der Vergnügungssteuersatzung

Tabelle: Aufwand- und Verbrauchsteuern der Stadtkreise, Stand 27. Mai 2025

Quelle: Eigene Internetrecherche; Satzungen entnommen am 27. Mai 2025 unter: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/stadt/haushalt-ortsrecht/ortsrecht/; https://www.freiburg.de/pb/,Lde/206280.html; https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Ortsrecht+nach+Themen.html; https://www.heilbronn.de/rathaus/stadtrecht.html; https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/verwaltung-stadtpolitik/stadtrecht; https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/politik/stadtrecht/finanzen; https://www.pforzheim.de/buerger/gemeinderat/stadtrecht/9-steuersatzungen-zuwendungsrichtlinien.html;https://www.stuttgart.de/rathaus/verwaltung/stadtrecht/9/9-finanzen-und-steuern.php; https://www.ulm.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht/offentliche-finanzwirtschaft

Sieben der neun Stadtkreise kennen noch eine Zweitwohnungssteuer. Eine Übernachtungs- oder Wettbürosteuer gibt es indes selten. Vereinzelt wird jedoch über die Einführung oder Anpassung von Aufwand- und Verbrauchssteuern diskutiert – in Stuttgart wird z.B. über eine Übernachtungssteuer nachgedacht. In Karlsruhe wird eine Übernachtungssteuer ab 1. Juli 2025 eingeführt.

Stadt Stuttgart: GRDrs 1250/2023

Stadt Karlsruhe: Übernachtungssteuersatzung

Aktuell werden Debatten zur Einführung oder Anpassung der Aufwand- und Verbrauchsteuern angesichts der sich verschlechternden Kommunalfinanzsituation als Konsolidierungsüberlegung wahrscheinlicher.