Einsatz LuKIFG BW – Mittel nach der Zuwendungsvoraussetzung „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Ziel „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
Zur Umsetzung des LuKIFG in und durch Kommunen gibt es für Baden-Württemberg eine einschlägige Verwaltungsvorschrift (VwV LuKIFG). Hier ist als Zuwendungsvoraussetzung definiert, dass Kommunen bei der Umsetzung der Vorhaben die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen sollen. Dabei sind vornehmlich die Ziele 3 – Gesundheit und Wohlergehen, 4 – hochwertige Bildung, 8 – menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur sowie 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angesprochen.
Themenseite des Statistischen Bundesamtes zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
Mit dem LuKIFG sollen nach § 1 Abs. 1 S. 1 LuKIFG Defizite im Bereich der öffentlichen Infrastruktur behoben UND Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Wirtschaftswachstum ist gerade für die im Flächenländervergleich einnahmestarken Kommunen in Baden-Württemberg essentiell. Im Jahr 2024 sind erstmals seit Jahren auch in Baden-Württemberg die Ausgaben deutlich stärker gewachsen als die Einnahmen – Hintergrund des aktuell schwachen Einnahmewachstums ist das überschaubare Wirtschaftswachstum. Nur mit Wachstum wird es gelingen, die Aufgaben- und Ausgabenbedarfe dauerhaft bewältigen/decken zu können. Es ist insofern in kommunalem Eigeninteresse, die bereitgestellten Mittel im Sinne nachhaltigen Wirtschaftswachstums einzusetzen und hiernach zu priorisieren. Es ist kommunalpolitisch stets zu fragen, welchen konkreten Beitrag die mit LuKIFG-Mitteln finanzierten Investitionen auf das Ziel des nachhaltigen Wirtschaftswachstums beisteuern. Daneben hat Nachhaltigkeit in Baden-Württemberg ohnehin Verfassungsrang.
Ziel/SDG Nr. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
Das Ziel/SDG Nr. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ steht in Wesentlichem Zusammenhang mit nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Zur Steuerung des Ziels und zur Nachweiserleichterung der Fördervoraussetzungserfüllung bietet es sich an, mit einem Element eines Nachhaltigkeitshaushaltes zu arbeiten. Das ist mit einem nahezu Null-Bürokratie-Aufwand, dafür aber mit maximalem Nutzen für die Entwicklung der Kommune, möglich.
Gnädinger, Marc: Nachhaltigkeitshaushalt für das LuKIFG, Weblogbeitrag vom 17. Dezember 2025
Konkret werden im Haushalt (und folglich natürlich korrespondierend auch bei der Jahresrechnung für den Plan-Ist-Vergleich und ggf. im unterjährigen Berichtswesen) im Schwerpunktprinzip bei denjenigen Produkten bzw. Schlüsselpositionen Indikatoren angebracht, die auf das Ziel/SDG Nr. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ einzahlen. Dabei kann auf die kommunalen SDG-Indikatoren zurückgegriffen werden. Sie sind kompatibel und kongruent mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Bestenfalls können kommunale SDG-Indikatoren vom Typ 1 mit ihren spezifischen Vorteilen genutzt werden, Typ 2-Indikatoren sind prinzipiell aber auch möglich. Speziell für baden-württembergische Kommunen können additiv die sog. N!-Indikatoren genutzt werden.
Gnädinger, Marc: N!-Indikatoren für Nachhaltigkeitshaushalte, Weblogbeitrag vom 4. April 2025
Speziell zum Ziel/SDG Nr. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ drängen sich die nachfolgenden beiden Produktblätter geradezu auf.
Muster Produktblätter zum Ziel/SDG Nr. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“



* Indikator nur für Stadt- und Landkreise im SDG-Portal abrufbar, nicht für Kreisangehörige
** Der SDG-Indikator Beschäftigungsquote – 15- bis 64-jährige unterscheidet sich in der Berechnung leicht vom N!-Indikator Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei Letzterem wird der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in Prozent der Altersgruppe zwischen 18 und 65 Jahren herangezogen (mithin andere Altersabgrenzung)
