Haushalt

Jahresabschlüsse kommunalpolitisch einfordern

Zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg haben Rückstände bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse. Sie steuern angesichts der aktuell schwierigen Kommunalfinanzsituation quasi mit „voller Fahrt im Nebel“.

Gnädinger, Marc: Rückständige Jahresabschlüsse sind keine Lappalie, Weblogbeitrag vom 12. April 2026

In der Tendenz sind es eher kleinere Kommunen (kreisangehörige Städte und Gemeinden bis hin zu Großen Kreisstädten), die Probleme bei der Jahresabschlussaufstellung haben: Hier trifft eine im Hinblick auf die Personenzahl kleiner werdende Verwaltungsperformance in der Finanzverwaltung auf ein gewisses Anforderungsprofil bei der Jahresabschlusserstellung auf der anderen Seite. Gleichwohl ist der Zusammenhang nicht deterministisch. Einzelne Stadt- und Landkreise haben ebenfalls Rückstände bei der Jahresabschlussaufstellung.

In Kommunen mit rückständigen Jahresabschlüssen sollte Kommunalpolitik dieses Problem genauestens im Auge behalten und das Nachholen konsequent einfordern. Mehrere Lösungen kommen in Betracht:

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) drängt sich (nicht nur, aber gerade auch bei kleineren Städten und Gemeinden) bei der Jahresabschlusserstellung geradezu auf – schon aus Gründen des effizienten Personaleinsatzes. Das erleichtert ebenfalls die Fristeinhaltung. Eine gute Grundvoraussetzung für den Erfolg interkommunaler Zusammenarbeit an dieser Stelle ist die Digitalisierung des Finanzwesens. Liegt ein digitaler Workflow vor, erleichtert das die zeitnahe Bearbeitung auch über Entfernungen. Durch die Digitalisierung der Verwaltung ist eine IKZ nicht mehr nur auf Nachbarkommunen beschränkt. Insofern ist der Kreis für eine „digitale IKZ“ deutlich erweitert. Werden mehrere Jahresabschlüsse aufgestellt, löst dies zusätzlich einen Lern- und Erfahrungseffekt aus, der die Tätigkeiten beschleunigen und die ordnungsgemäße Erstellung von Jahresabschlüssen verbessern kann.

Es besteht überdies in der Regel ein Zusammenhang zwischen einer internen Richtlinie zur Jahresabschlusserstellung und prüffähig aufgestellten Jahresabschlüssen. Es empfiehlt sich daher eine interne Richtlinie zur Jahresabschlusserstellung aufzustellen, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können.

Notwendige Jahresabschlussarbeiten können unterjährig vorgezogen und gleichzeitig Checklisten für die zeitliche und personelle Koordination der Jahresabschlusstätigkeiten genutzt werden. Es empfiehlt sich, mit einer verbindlichen Zeitplanung für fristgerechte Abläufe zu sorgen. Konkret können unterjährig sogenannte Monatsabschlüsse erstellt werden. Hierbei werden zunächst die Tätigkeiten bei der Jahresabschlusserstellung identifiziert, die zeitintensiv aber unterjährig vorgezogen umsetzbar sind. Diese Tätigkeiten werden sodann monatlich vorgenommen und senken zum Beispiel Menge und Komplexität von Abstimmarbeiten im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Das betrifft u.a. folgende Tätigkeiten: Zugänge und Abgänge in der Anlagenbuchhaltung erfassen, Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung abgleichen, offenen Posten pflegen, Personal-Konten abstimmen, fehlende Belege abgleichen, Umsatzsteuervoranmeldung vorbereiten, Budgets prüfen (Soll/Ist-Vergleich) sowie die Auflösung von Rückstellungen aus dem Vorjahr prüfen.

Möglich ist darüber hinaus natürlich ebenfalls der Einsatz externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Jahresabschlussaufstellung. Das kann jedoch teuer werden. Gleichzeitig reduziert sich der bei der Kommune verbleibende Aufwand dadurch nicht auf null. Daten müssen durch die Kommune aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Daneben kann es durch die Einbindung Externer zu Abhängigkeiten kommen. Eigenes Wissen wird nicht notwendigerweise auf- und ausgebaut. Daher sollte dieses Mittel zur Reduzierung des Aufstellungsstaus genauestens abgewogen werden. Andere Lösungen können vielfach besser geeignet sein.