Haushalt

Bedeutung des Kommunalentlastungsgesetz für Kommunen in BW

Das Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund über einen Zeitraum von vier Jahren jährlich eine Milliarde Euro bereitstellt:

  • 250 Millionen Euro sollen finanzschwachen Flächenländern zugutekommen, um deren Kommunen beim Schuldenabbau zu unterstützen. Obgleich auch die Kassenkredite in manchen baden-württembergischen Kommunen stark steigen, stehen diese Mittel nicht für Kommunen in BW zur Verfügung.
  • Weitere 350 Millionen Euro jährlich sind für die ostdeutschen Länder vorgesehen. Sie stehen mithin ebenfalls nicht für Kommunen in BW zur Verfügung
  • Darüber hinaus ist eine Entlastung der finanzstarken Länder BY, HE und eben auch Baden-Württemberg vorgesehen. Sie sollen künftig 400 Millionen Euro weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Ob und inwieweit die baden-württembergischen Kommunen von dieser Entlastung des Landes partizipieren, ist bislang noch unklar.

Die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene beurteilen den Gesetzentwurf als ungeeignet, um die aktuelle Kommunalfinanzkrise – die auch Baden-Württemberg betrifft – zu lösen. Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf geht nicht auf die Hauptursachen für die aktuell schwierige kommunale Finanzsituation ein (Steigende Sozial- und Personalausgaben).

Bundesregierung: Bund entlastet Länder und Kommunen, Meldung vom 15. April 2026

Bundesfinanzministerium: Kommunen unterstützen, Deutschland modernisieren; Meldung 06/2026