Landkreistag BW zur Kassenkreditentwicklung der Kreise in BW
Nach Meldung des Landkreistages BW ist die Finanzlage der Kommunen in BW besonders alarmierend. Das zeige vor allem die Kassenkreditentwicklung, die mittlerweile auch in Baden-Württemberg zu beobachten ist: „Besorgniserregend ist im Fall der baden-württembergischen Landkreise vor allem die massive Inanspruchnahme von Kassenkrediten. Allein in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 sind die Kassenkredite der Landkreise hierzulande um fast 80 Prozent gestiegen.“
Kassenkredite (§ 89 Abs. 2 und Abs. 3 GemO BW) sind eigentlich als Art kommunaler Dispo zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gedacht (Definition nach § 61, Ziffer 24 GemHVO BW) – besser ist es natürlich, wenn unter Verzicht auf Kassenkredite ausreichende Liquidität vorhanden ist (entlang § 22 Abs. 2 GemHVO BW). Steigen Kassenkredite dauerhaft und können nicht zurückgeführt werden, ist das ein klassisches Krisenphänomen. Bislang war dieses Phänomen eher in anderen Ländern wie insbesondere NW, RP und SL zu beobachten. Baden-Württemberg war davon nicht oder zumindest in erheblich geringerem Umfang betroffen. Dass nunmehr auch in Baden-Württemberg Kassenkreditniveaus – mit ihren ihnen eigenen hohen Zinsänderungsrisiken – steigen, zeigt das Ausmaß der Kommunalfinanzkrise.
