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Orts- und Kreisrecht: Online-Rechtssammlung sollte selbstverständlich sein

Ihr Orts- und Kreisrecht gestalten die Kommunen über Satzungen und andere Vorschriften. Im Finanzbereich zählen hierzu u.a. Steuer- und Gebührensatzungen. Die Kommunen erwarten dabei, dass die Bevölkerung die beschlossenen Rechtsvorschriften befolgt. Damit die Bevölkerung diese Rechtsvorschriften jedoch einhalten kann, müssen diese auch einfach online abrufbar sein. Leider versäumen es noch immer einige Kommunen in Baden-Württemberg, genau diese Online-Abrufbarkeit sicherzustellen.

Kommunalfinanzen-BW.de hat für alle Kommunen in Baden-Württemberg Links zur jeweiligen Online-Rechtssammlung recherchiert. Die Linksammlung finden Sie auf Kommunalfinanzen-BW.de im Rechtsnavigator unter Kreis- und Ortsrecht. Je nach Kommune enthalten die Rechtssammlungen neben Satzungen z.B. auch Verordnungen und Richtlinien.

Der vorliegende Beitrag unterteilt die Kommunen in drei Gruppen:

  1. Kommunen, auf deren Webseite keine Rechtssammlung auffindbar war oder Kommunen, deren Rechtssammlung keinen Inhalt hatte. Zu dieser Gruppe zählt auch der Fall, dass es nur eine Seite mit aktuellen amtlichen Bekanntmachungen oder Amtsblättern gab: Dabei handelt es sich um keine Rechtssammlung, denn spezifische Satzungen sind hier nur sehr schwer zu finden und ältere Satzungen fehlen in der Regel.
  2. Kommunen, die zwar eine Rechtssammlung anbieten, bei denen die Rechtssammlung aber erkennbar unvollständig war. So gibt es z.B. Gemeinden, die nur eine oder zwei Satzungen verlinken.
  3. Kommunen, die online eine Rechtssammlung anbieten und bei denen diese Rechtssammlung nicht offensichtlich unvollständig ist.

Welche Kommune zu welcher Gruppe zählt, können Sie auf der Seite Kreis- und Ortsrecht nachschauen.

Positiv festzuhalten ist, dass die Mehrheit der Kommunen ihre Satzungen online stellt – oft schon seit Jahren. Zum Stand 23.4.2026 haben 1.023 von 1.136 Kommunen eine online verfügbare Rechtssammlung (90 %). Am höchsten ist dieser Anteil bei den Stadtkreisen und den Großen Kreisstädten mit jeweils 100 % und am geringsten bei den Landkreisen mit 83 %.

Bei den 1.092 kreisangehörigen Städten und Gemeinden (inkl. Große Kreisstädte) zeigt sich ein im Landkreis-Vergleich heterogenes Bild. In elf von 35 Landkreisen haben alle Städte und Gemeinden eine online verfügbare Rechtssammlung. Demgegenüber liegt der Anteil in sechs Landkreisen sogar unter 80 %: Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Hohenlohekreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Sigmaringen und Zollernalbkreis. Am niedrigsten liegt der Anteil im Alb-Donau-Kreis mit 71 %.

Im digitalen Zeitalter sollte es selbstverständlich sein, dass die Bevölkerung alle Rechtsvorschriften jederzeit und ohne große Mühe in der aktuellen Fassung online einsehen kann. Neben dem Bundes- und Landesrecht gilt das in gleicher Weise auch für das Kreis- und Ortsrecht der Kommunen.

Die Online-Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen oder Amtsblättern ist zwar bereits ein Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch zu wenig. Sie sind oft unvollständig (z.B. fehlen ältere Satzungen) und äußerst nutzerunfreundlich. Eine spezielle Satzung zu finden, ist oft schwierig. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer Satzungsänderung oft nur der geänderte Paragraph im Amtsblatt abgedruckt wird, nicht jedoch die komplette neue Satzung. Nicht selten muss sich die Bevölkerung die aktuell gültige Fassung hier aus der alten Ursprungssatzung und teilweise mehreren Änderungssatzungen „selbst zusammenbauen“ (z.B. aus wöchentlich veröffentlichen Amtsblättern). Im digitalen Zeitalter ist das allgemein nicht mehr zeitgemäß und unzumutbar. Neben der allgemeinen Bevölkerung kann hier teilweise auch die Politik den Überblick verlieren.

Grundsätzlich ist daher allen Kommunen dringend zu empfehlen, eine aktuelle und übersichtlich gegliederte Rechtssammlung online bereitzustellen. Sie sollte mit wenigen Klicks von der Startseite aus erreichbar sein und alle Satzungen und sonstigen Vorschriften des Kreis- und Ortsrechts in der jeweils aktuellen Fassung beinhalten. Leider gibt es noch immer zu viele Kommunen, die dies nicht freiwillig machen. Daher sollte der Landtag in der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung verpflichtend festlegen, dass jede Kommune eine solche Online-Rechtssammlung auf ihrer Webseite anbieten muss.

Den Kommunen entsteht durch eine digitale Rechtssammlung kein nennenswerter Mehraufwand. Die Satzungen liegen ohnehin digital vor. Eine aktualisierte Satzung auf die Homepage hochzuladen, dauert nur wenige Minuten. Der daraus resultierende Nutzen für Bevölkerung, Unternehmen und Politik ist hingegen ungleich höher. Zugleich entlastet die Online-Rechtssammlung auch die Verwaltung, da diese z.B. keine Satzungen mehr einzeln per E-Mail verschicken muss.

Weitere Infos: Linkssammlung zum Kreis- und Ortsrecht der Kommunen in Baden-Württemberg