Internes Konstrollsystem (IKS)
Unter einem Internen Kontrollsystem (IKS) werden alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, um die wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Außerdem soll das IKS sicherstellen, dass die vielfältigen rechtlichen Vorgaben, die Körperschaften einzuhalten haben, beachtet werden. Lücken im IKS führen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken. Es bedarf eines wirksamen IKS, das erlaubt, die Schwächen in der Aufbau- und Ablauforganisation aufzudecken und bestehende Risiken zu verringern.
