LuKIFG-Erwartungen zu Investitionsvolumen
Gesetzesziel der im LuKIFG vorgesehenen Kommunalanteile ist eine Ertüchtigung kommunaler Infrastruktur nebst einem Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum. Angesichts der insgesamt auch in Baden-Württemberg schwierigen Kommunalfinanzsituation sind die Erwartungen an das Programm jedoch realistisch einzuschätzen.
Insbesondere den kommunalen Akteuren ist klar, dass mit den ohnehin nur temporären Mitteln zumindest flächendeckend keine deutlich über das bisherige Maß hinausgehende und dauerhafte Investitionsoffensive mit der Folge allerorts ausgebauter und allen Wüschen entsprechenden Kommunalinfrastruktur erfolgen wird. Gleichsam gibt es derartige Erwartungen natürlich teils vor Ort. Kommunalpolitik wird das moderieren müssen – eine Herausforderung.
Realistischerweise gibt es am Ende mehrere Gruppen:
- Eine vergleichsweise kleine Gruppe von Kommunen mit auch angesichts der jetzigen Rahmenbedingungen hohen Finanziellen Leistungsfähigkeit. Sie können mit den LuKIFG-Mitteln zusätzliche Investitionen realisieren und bei cleverem Mitteleinsatz damit einen Effekt auf das nachhaltige Wirtschaftswachstum anstoßen.
- Ihnen gegenüber steht eine voraussichtlich wesentlich größere Gruppe von Kommunen mit akuten Haushaltsproblemen. Sie werden die Mittel ebenfalls entlang der Verwendungsmöglichkeiten investiv einsetzen. Hier leisten die LuKIFG-Mittel einen Finanzierungsbeitrag, weil (vorgesehene) Investitionen ohne diese Mittel gar nicht oder zumindest nicht in diesem Umfang hätten vorgenommen werden können. Hier ist in kommunalem Eigeninteresse ebenfalls darauf zu achten, dass die mit LuKIFG-Mittel finanzierten Investitionen einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaftswachstumsziel leisten.
- Nicht auszuschließen ist, dass es in Kommunen mit besonderer Haushaltsproblematik sogar nur zu einer Reduzierung des ansonsten noch deutlicheren Rückgangs der Investitionstätigkeit insgesamt kommt. Hier wird mit dem investiven LuKIFG-Mitteleinsatz der Rückgang der Investitionstätigkeit insgesamt abgeschwächt. Auch diese Kommunen sind gefragt, die LuKIFG-Investitionen entlang des nachhaltigen Wirtschaftswachstumsziels einzusetzen.
- Schlimmstenfalls gibt es einzelne Kommunen, von denen Mittel nicht abgerufen oder wegen einer Verwendung außerhalb des Verwendungszwecks bzw. bei Nicht-Durchführung nebst Abrechnung von Einzelinvestitionsmaßnahmen innerhalb des Förderzeitraums zurückgefordert werden (Ziffer 14 VwV LuKIFG). Derartiges gilt es unbedingt zu vermeiden.
Eine realistische Einordnung vor der Kulisse der aktuell schwierigen Kommunalfinanzsituation ist in jedem Fall hilfreich. Es hilft wenig für das Vertrauen in kommunale Handlungsfähigkeit, wenn am Ende Erwartungen nicht erfüllt werden können. Das macht Kommunen und Kommunalpolitik den o.g. Moderationsprozess schwerer.
Ein Beitrag im Magazin die:gemeinde macht den Spagat zwischen Erwartungen und Erfüllbarem in diesem Zusammenhang für baden-württembergische Kommunen deutlich:
„Mit der Weitergabe von zwei Dritteln der Mittel des Sondervermögens des Bundes (die letztlich eigentlich Sonderschulden sind) befindet man sich im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe […]. Mit den Mitteln werden [..] in den nächsten Jahren sicherlich investive Maßnahmen umgesetzt werden können, die man andernfalls bis auf Weiteres hätte verwerfen müssen. Die mit diesen Mitteln verbundene (bundes-) politische Hoffnung, dass hierdurch eine über das bisherige Maß hinausgehende Investitionstätigkeit ausgelöst werden kann, wird sich absehbar jedoch nicht verwirklichen. Derzeit ist eher davon auszugehen, dass mit den Mitteln der zu erwartende starke Rückgang der kommunalen Investitionstätigkeit in gewissem Maße abgeschwächt werden kann. Es wäre zweifellos wünschenswert, wenn mit den Mitteln des Sondervermögens insgesamt auch eine gewisse Aufbruchstimmung und der oft zitierte „Ruck“, der durch Wirtschaft und Gesellschaft gehen soll, forciert werden kann. Zugleich gilt es, die mit dem Sondervermögen womöglich verbundenen Erwartungen realistisch einzuordnen – Erwartungen, nach denen in wenigen Jahren die kommunale Infrastruktur wieder in rundum neuem Glanz erstrahlen wird, nachdem über Jahre und Jahrzehnte vielerorts erhebliche Sanierungs- und Investitionsrückstände aufgebaut werden mussten.“
Holl, Patrick: Fünf vor Zwölf ist schon vorbei, in die:gemeinde, Beitrag vom 16. März 2026
