AllgemeinBürokratieabbau

Bund fördert kommunale Schwimmbäder

Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder auch für baden-württembergische Kommunen bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des komplett schuldenfinanzierten „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aufruf Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ (SKS-Schwimmbäder)

Natürlich haben viele kommunale Bäder auch in Baden-Württemberg und angesichts der krisenhaften Kommunalfinanzsituation finanzielle Probleme. Allein schon deshalb, werden einzelne bei dem Programm teilnehmen. Von ihnen wird das Programm nachvollziehbarerweise gutgeheißen werden. Die Bereitstellung von Mitteln für Kommunen ist kommunalseits insofern begrüßenswert. Das bundespolitische Problembewusstsein für die kommunale Bädersituation ebenfalls. Und natürlich sind Bäder für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von Bedeutung.

Gnädinger, Marc: Kommunalbäder auf dem Prüfstand, Weblogbeitrag vom 1. September 2025

Gnädinger, Marc: Bäderversorgung, Weblogbeitrag vom 15. September 2025

Programmkritik

Gleichwohl handelt es sich bei dem Programm wieder einmal um einen typischen Inputreflex. Ein Problem wird staatlicherseits gesehen und soll mit Geld (das nicht ausreicht und komplett schuldenfinanziert ist) gelöst werden. Das hat insbesondere dreierlei Nachteile:

  1. Ein bürokratischer, teurer Förderapparat kommt in Gange, der Aufwand bei Staat und Kommunen (insbesondere auch im Personalbereich) gleichermaßen produziert. Die Mittel fließen mithin nicht 1:1 in Investitionen, sondern die Förderbürokratie kostet ihrerseits Geld.
  2. Gerade kleine Gemeinden sind aufgrund ihrer Verwaltungsperformance vielfach gar nicht in der Lage, überhaupt von derartigen Programmen zu partizipieren – wenn sie von ihnen überhaupt Kenntnis erlangen.
  3. Staatliche Förderung zu Spezialbereichen verändert kommunale Präferenzen: Wenn ein Bereich gefördert wird (hier Bäder), aber andere nicht (etwa Museen, Bibliotheken, Dorfgemeinschaftshäuser und vieles andere mehr), verschiebt das die kommunalen Entscheidungen zu Gunsten eben dieser geförderten Bereiche. Kommunale Entscheidungen werden staatlicherseits mithin vorbeeinflusst.

Kraftvolle Kommunale Selbstverwaltung und -verantwortung wird eher durch eine ausreichende Finanzausstattung (etwa über Steueranteile) denn über Spezial-Förderungen ausgewählter Bereiche unterstützt. Das spart Bürokratiekosten und sichert, dass Kommunen in ihrem eigenen Interesse und Ermessen Mittel einsetzen (nicht staatlich gelenkt).

Hinzu gesellt sich ein ganzes Bündel weiterer Problembereiche:

  • In einzelnen Kommunen wird angesichts der dramatischen Kommunalfinanzsituation über Bäderschließungen nachgedacht. Derartige Ansinnen sind kommunalpolitisch maximal schwierig umzusetzen. Widerstände sind vorprogrammiert. Werden jetzt Förderungen in das Schaufenster gestellt, macht es Diskussionen in diese Richtung noch schwieriger – auch dauerhaft, denn wenn bei einer Schließung dann auch noch Fördergelder rückgefordert werden, wird ein derartiges Vorhaben politisch nahezu unmöglich.
  • Bäder sind in aller Regel defizitär, teils sogar hochdefizitär. Eintrittsgelder etc. reichen bei weitem nicht, um die Kosten auch nur ansatzweise zu decken. Faktisch werden die Defizite im Sinne des Haushaltsausgleiches über Kommunalsteuern finanziert. Bestenfalls können die Bäderdefizite mit Investitionen über die Förderung reduziert werden, etwa durch Energiesparmaßnahmen usf. Es wird aber bei Defiziten bleiben. Sie müssen getragen werden oder lösen über die Folgekosten bei Nicht-Erreichen des Haushaltsausgleiches eine kommunale Defizit- und Schuldenspirale aus.
  • Mit dem Sondervermögen sollen eigentlich dauerhafte Effekte auf das gerade in Baden-Württemberg nötige Wirtschaftswachstum erzeugt werden – auch damit künftighin wieder über Wachstum Steuereinnahmen generiert werden können. Das ist bei derartigen Programmen nicht der Fall. Zwar lösen Handwerkerrechnungen für Bädersanierungen einen Kurzfristeffekt aus (Strohfeuer), aber dauerhaftes Wirtschaftswachstum ist in nennenswertem Umfang eher nicht zu erwarten – kein/kaum ein Handwerksbetrieb stellt mehr Personal ein, weil es eine temporäre Schwimmbadförderung gibt. Es gibt mithin keine dauerhafte Wirkungskette zwischen Bäderinvestition und Wirtschaftswachstum. Hier gibt es gerade im kommunalen Raum ganz andere Infrastrukturen, bei denen durch entsprechende Investitionen eine solche Wirkungskette besser in Gang gesetzt werden kann. Und Geld kann bekanntlich nur ein Mal ausgegeben werden: Das was in die Bäder fließt, fehlt c.p. an anderer Stelle.
  • Mit dem komplett schuldenfinanzierten Sondervermögen wird über die Zinsaufwendungen in Kombination über den Negativeffekt auf die Zinssätze eine enorme finanzielle Belastung für kommende Generationen geschaffen. Wenn mit den damit finanzierten Investitionen aber kein wesentliches Wirtschaftswachstum erzeugt wird, werden diese Belastungen – trotz der etwaigen Kurzfrist-Freude über das Bad – noch höher ausfallen. Es gibt einen Unterschied zwischen wünschenswerten und für Wirtschaftswachstum notwendigen Investitionen.