Haushalt

Rückständige Jahresabschlüsse sind keine Lappalie

Die schwäbische Hausfrau weiß: „Zwoi ond zwoi gibt vier, egal was d’Leid schwätzet.“ Übersetzt auf das kommunale Rechnungswesen könnte man sagen: Man sollte sich nicht von blumigen Reden zur Finanzsituation seiner Kommune blenden lassen, die „Bilanz“ muss am Ende des Tages aufgehen.

Der Jahresabschluss einer Kommune fasst das externe Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Abschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insb. als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

Nach Berichterstattung des SWR haben zwei Drittel der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Rückstände bei ihren Jahresabschlüssen, sie sind mehr als ein Jahr im Verzug. Der SWR beruft sich dabei auf das Innenministerium BW.

SWR: Warum viele Kommunen ihre Jahresabschlüsse nicht mehr schaffen, Meldung vom 19. März 2026

Nach § 95 Abs. 1, S. 1 GemO BW haben Kommunen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Das ist eine Pflichtaufgabe! Nach § 95b GemO BW ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Bürgermeister unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Er ist vom Gemeinderat innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss bis zur ortsüblichen Bekanntgabe der Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich zugänglich zu machen. Dies soll durch elektronische Bereitstellung auf der Internetseite der Kommune bewirkt werden. Anderenfalls ist der Jahresabschluss an sieben Tagen öffentlich auszulegen und danach bis zur nächsten ortsüblichen Bekanntgabe des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der Bekanntgabe ist auf die jeweilige Möglichkeit zur Einsichtnahme hinzuweisen, im Fall der elektronischen Bereitstellung unter Nennung der genauen Internetadresse.

Im Vergleich zu anderen Flächenländern ist die baden-württembergische Frist zur Jahresabschlussaufstellung nicht untypisch kurz, in einzelnen Ländern ist sie sogar kürzer als in Baden-Württemberg (vgl. etwa. §§ 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung, 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung).

Die in Baden-Württemberg zumindest in einzelnen Kommunen junge Umstellung auf die Doppik, Personalmangel in den Finanzverwaltungen, besondere Belastungen in Kämmereien durch die krisenhafte Kommunalfinanzsituation oder andere Projekte wie die Grundsteuerumstellung mögen Erklärungen für die aktuellen Schwierigkeiten bei den Jahresabschlüssen sein, sie dürfen aber nicht als (dauerhafte) Rechtfertigung herangezogen werden.

Die Bewältigung der Pflichtaufgabe einer Jahresabschlussaufstellung ist alles andere als bürokratische Last, sondern absolut notwendig. Die Nicht-Erfüllung dieser Pflichtaufgabe ist keine Lappalie. Das kann schwerwiegende Folgen haben – hier einige, wenige Beispiele:

  • Ohne Jahresabschlüsse wird die mancherorts dringend notwendige Haushaltskonsolidierung erschwert: Voraussetzung für eine zielgerichtete Haushaltskonsolidierung und eine valide Einschätzung der Haushaltslage ist eine fristgerechte Planung vor Beginn des Haushaltsjahres. Valide Planungen bedürfen belastbarer Vorjahreswerte in Form von aufgestellten und geprüften Jahresabschlüssen.
  • Die allermeisten Kommunen gehen konservativ nach dem Leitbild des vorsichtigen Kaufmannes an die Haushaltsplanung heran. In der Regel fällt das Ist im Jahresabschluss im Kontext des Gesamthaushaltes besser aus als der Plan – aber nicht alle Kommunen tun das: Schlimmstenfalls planen Kommunen im Plus, landen aber im Minus. Dann geht notwendiger Konsolidierungsdruck seitens der Vertretungskörperschaft um in Sinne generationengerechter Kommunalfinanzen verloren. Fehlen die Jahresabschlüsse, bleiben derartige Fehlentwicklungen möglicherweise jahrelang unentdeckt. Es staut sich eine Konsolidierungsbugwelle an, die dann deutlich für die Einwohner zu spüren sein wird.
  • Ohne Jahresabschluss kann nicht festgestellt werden, ob die Kommune im Sinne des Interperiodenausgleiches (Ausgleich Ordentliches Ergebnis) auf Kosten nachrückender Generationen wirtschaftet. Ist das der Fall, geht die finanzielle Basis und damit die Entscheidungsmöglichkeiten nachrückender Generationen verloren.
  • Die fristgerechte und vollständige Aufstellung der Jahresabschlüsse ermöglicht erst eine sachgerechte Planung und -steuerung sowie eine valide Einschätzung der Haushaltslage. Die Transparenz und Qualität der Haushaltsführung – auch durch zeitnahe Jahresabschlüsse – bildet die Grundlage für eine zukunftsfähige Finanzsteuerung.
  • Bei fehlenden Jahresabschlüssen droht sich ein etwaig nicht rechtmäßiges Verwaltungshandeln zu verstetigen. Das kann schlimmstenfalls schwerwiegende Folgen für die Finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.
  • Bürger, Mandatsträger als auch Aufsichts- und Kontrollbehörden sind bei fehlenden Jahresabschlüssen über Stabilität und Leistungsfähigkeit der Kommune im Unklaren. Die Kontrolle der Kommune durch diese Akteure wird in Bezug auf die Finanzsituation erschwert bis unmöglich. Auf diese Weise geht Vertrauen in die Kommune verloren.
  • Die Erreichung von im Haushaltsplan gesetzten Zielen und Kennzahlen zu einzelnen Produkten/Schlüsselpositionen bleibt bei fehlendem Jahresabschluss unklar (fehlender Plan-Ist-Vergleich). Ohne Einschätzung zum Grad der Zielerreichung fehlt die Basis, um Maßnahmen und Budgetplan für die folgenden Haushaltsjahre sinnvoll zu aktualisieren. Es bleibt unklar, ob kommunalpolitische Ziele erreicht werden.
  • Finanzstatistische Meldungen, z.B. zur doppischen Jahresrechnungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2025, werden durch fehlende Abschlüsse erschwert. Die Qualität der Finanzstatistik wird hierdurch deutlich eingeschränkt. Fehlbuchungen können wesentlich schwerer nachvollzogen werden. Das kann Auswirkungen auf Finanzausstattungsfragen und Förderprogramme haben.
  • Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Rechtmäßigkeit der Kommune seitens Banken, Einwohnern und der Wirtschaft geht bei nicht-aufgestellten Abschlüssen verloren. Man stelle sich nur eine Minute vor, würde bei Privatunternehmen ähnliches passieren.
  • Fördergelder, etwa über den Landesausgleichstock, gehen der Kommune ohne rechtzeitig aufgestellte Jahresabschlüsse verloren. Dem Antrag auf Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock ist nach Ziffer 2.6.3 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV Ausgleichstock) der festgestellte Jahresabschluss für das zweitvorangegangene Jahr beizufügen. Daneben können besonders leistungsschwache Gemeinden über den Ausgleichsstock Hilfen zum Ausgleich des Haushalts gewährt werden. Nach Ziffer 4.3.2 VwV Ausgleichstock ist endgültig über die Zuweisung erst nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr, in dem der Zahlungsmittelbedarf entstanden ist, zu entscheiden. Schon bei Antragstellung sind nach Ziffer 4.5 VwV Ausgleichstock die Jahresabschlüsse für das dritt- und das zweitvorangegangene Jahr vorzulegen.
  • Besonders bitter ist, dass gerade angesichts der auch in Baden-Württemberg äußerst schwierigen Kommunalfinanzsituation Debatten zu Finanzausstattungsfragen als dringend notwendig erscheinen. Entsprechende Austausche mit der Staatsebene werden aber notwendigerweise erschwert, wenn nicht auf Basis belastbarer Zahlen aus dem kommunalen Rechnungswesen argumentiert werden kann. Das wird die kommunalen Chancen auf Verbesserungen an dieser Stelle dramatisch einschränken. Der „Blindflug“ bei den Jahresabschlüssen hat insofern unmittelbar Auswirkungen auf die kommunale Finanzausstattung und damit auf die Möglichkeiten einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung und -verantwortung. Es ist unrealistisch oder zumindest wenig durchgreifend erfolgsversprechend, mit der Staatsebene zur Auskömmlichkeit der Finanzierung einzelner Aufgaben zu diskutieren, wenn hierzu keine belastbaren Daten aus dem Rechnungswesen vorliegen. In den Ministerien sitzen Profis, die notwendiger- und richtigerweise auch die Finanzsituation des Landes etc. im Blick haben – diese lassen sich nicht mit Thesen und alleine mit Plan-Zahlen überzeugen, sondern mit belastbaren Daten.

In Kommunen mit rückständigen Jahresabschlüssen sollte Kommunalpolitik dieses Problem genauestens im Auge behalten und das Nachholen konsequent und rasch einfordern: Mit „voller Fahrt im Nebel“ lässt sich keine Kommune zielsicher steuern.

Übersetzt: Mit keinem Navigationssystem dieser Welt lässt sich ein Ziel erreichen, wenn das System den aktuellen Standort nicht kennt. Das hat auch nichts mit Belastungen aus der Doppik oder dergleichen zu tun – schon gar nicht war das kamerale System in irgendeiner Form besser. Bildhaft besprochen: Auch mit einer Straßenkarte wird niemand zu seinem Zielort navigieren können, wenn er seinen Standort nicht kennt.