Finanzplan

Im Rahmen der Finanzplanung wird ein Finanzplan aufgestellt, der sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt (§ 85 GemO). Das erste Jahr des Finanzplans ist stets das Vorjahr, das erste Planungsjahr ist das aktuelle Haushaltsjahr und die anschließenden drei Jahre beinhalten die Planung für die nahe Zukunft. So wird beispielsweise der Finanzplan zum Haushaltsjahr 2026 für den Zeitraum 2025 bis 2029 erstellt.

Grundlagen für den Finanzplan sind gesamtwirtschaftliche Daten, wie zum Beispiel die allgemeine Entwicklung der Konjunktur, die unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse herausgegebenen Orientierungsdaten sowie das Investitionsprogramm. Der Finanzplan bildet die voraussichtlich anfallenden Ein- und Auszahlungen sowie die zu erwarteten Erträge und Aufwendungen der Kommune ab.

Der Finanzplan soll nach § 9 Abs. 4 S. 1 GemHVO für die einzelnen Jahre bei Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein. Diese Prämisse sichert die Finanzielle Leistungsfähigkeit, mithin die Stetige Aufgabenerfüllung ab.