Sonderergebnis
Das Sonderergebnis ist in Baden-Württemberg der Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. In anderen Flächenländern ist im Kommunalhaushaltsrecht auch der Ausdruck des Außerordentlichen Ergebnisses gebräuchlich. Das Sonderergebnis bildet den Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten Haushalts- bzw. Rechnungsjahr ab.
In der Addition mit dem Ordentlichen Ergebnis bildet das Sonderergebnis das Gesamtergebnis (veranschlagtes Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt).