Finanzierungssaldo

Der Finanzierungssaldo ist eine zentrale finanzstatistische Größe (Leitgröße). Er dient neben anderen Größen zur Interpretation der Finanziellen Leistungsfähigkeit einer Körperschaft oder einer Gruppe von Körperschaften.

Die Größe berechnet sich als Differenz aus den bereinigten Ein- und bereinigten Ausgaben. Die „bereinigende“ Wirkung entsteht dadurch, dass bestimmte vermögenswirksame Finanzierungsvorgänge der Kommunen, wie beispielsweise die Aufnahme oder Tilgung von Krediten, unberücksichtigt bleiben. Der Finanzierungssaldo bildet demnach nicht die Verschuldungssituation (etwa einer Kommune) ab, sondern lediglich, ob innerhalb eines Jahres die Einnahmen die Ausgaben überstiegen oder umgekehrt.

In der Gesamtschau für die Gruppe der Kommunen (z.B. in BW) kann mit dem Finanzierungssaldo festgestellt werden, inwieweit die Kommunen liquiditätsorientiert von der Substanz leben. Allerdings können mit dem Finanzierungssaldo keine direkten Rückschlüsse auf den doppisch basierten Finanzhaushalt und -rechnung getroffen werden. Finanzstatistisch können ebenfalls Ergebnishaushalt und -rechnung gegenwärtig nicht nachgezeichnet werden. So werden in der Finanzstatistik insbesondere keine Abschreibungen oder Rückstellungen erfasst, sondern ausschließlich zahlungswirksame Vorgänge, wobei bestimmte vermögenswirksame Finanzierungsvorgänge „bereinigt“ werden (Kassenwirksamkeitsprinzip).