Drei-Komponenten-Rechnung

Die Kommunale Doppik in Baden-Württemberg basiert auf der sogenannten Drei-Komponenten-Rechnung – sie besteht aus:

  • Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung, die alle im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden und dann auch angefallenen Erträge und entstehenden Aufwendungen abbilden.
  • Finanzhaushalt/Finanzrechnung, die alle kassenwirksamen Zahlungsströme aus den laufenden Geschäftsvorfällen abbilden sowie alle Einzahlungen und Auszahlungen für den investiven Bereich.
  • Bilanz als dritte Komponente, mit der in der Jahresrechnung die Vermögensgegenstände und deren Finanzierung zum Bilanzstichtag (31.12.) eines jeden Jahres gegenübergestellt werden.

Eine ausführliche Definition des Begriffs findet sich unter haushaltssteuerung.de.